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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Regierung in Vichy


Am 22. Juni 1940 um 18.50 Uhr musste Frankreich die Kapitulationsurkunde ausgerechnet in dem Eisenbahnwaggon unterschreiben, in dem das Deutsche Reich 1918 gezwungen war, seine Kapitulation am Ende des Ersten Weltkrieges zu unterzeichnen.
Die Waffenruhe trat allerdings erst sechs Stunden nach Unterzeichnung des Waffenstillstandabkommens mit Italien ein.

Es waren lange Verhandlungen, die Bedingungen Deutschlands sollten anerkannt werden, aber nicht die der Italiener. Maßlos waren diese und einigermaßen unberechtigt, denn an den Kämpfen hatte man sich kaum beteiligt, haben aber wollte man von Frankreich:
Tunesien, Korsika und Piemont.
Nach einem Sieg über England hätte Italien für sich
- Malta, Nizza, Ägypten, Sudan, British Somaliland
beansprucht.

Das Land wurde in zwei Regionen aufgeteilt:
der Norden als besetzte Zone, der Süden als Rest-Frankreich ausgewiesen.
Die Grenze verlief von Genf im Nordosten, nach Westen, dann nach Süden abbiegend bis an die Atlantikküste an den Pyrenäen.

Die Regierung Pétain zog sich in den nicht besetzten südlichen Teil Frankreichs zurück, musste aber den Besatzern Zusammenarbeit garantieren.
Als Verwaltungshauptstadt wählte man Vichy.

Die Regierung Pétain geriet sehr schnell zwischen alle Möglichkeiten der nationalen Entfaltung. Sie musste Juden in Internierungslagern sammeln und in die Vernichtungslager Deutschlands überführen, sie sandten Zwangsarbeiter in die Rüstungsbetriebe im Deutschen Reich oder in den eroberten Gebieten.

Schnell entwickelte sich die Résistance, die im Untergrund aktive Widerstandsbewegung unter General Charles de Gaulle.

 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing