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.... am 28. Dezember 1831
Restriktionen waren im Rahmen der Karlsbader
Beschlüsse vom 6. bis 31. August 1819 nach dem Mord am Dichter August
von Kotzebue am 23. März 1819 umgesetzt worden, Basis hierfür waren die
Bestrebungen, die alten Strukturen vor den Veränderungen durch Napoleon
wieder einzuführen und diese nicht durch liberale Umtriebe in Frage zu
stellen..
Dazu gehörte die Zensur, so dass Meinungsäußerungen in Print-Medien
kontrolliert wurden. Dazu gehörten auch literarische Werke, die auf den
Bühnen gezeigt werden sollten.
Das Großherzogtum Baden hob die Beschlüsse des Treffens von Karlsbad
auf, so dass Verhinderungen von liberalen Entwicklungen innerhalb des
Deutschen Bundes nicht mehr uneingeschränkt durchgesetzt werden konnten.
Allerdings musste Baden die Regelungen auf Druck Österreichs und
Preußens wieder einführen, nachdem die Auswirkungen des Hambacher Festes
vom Mai 1932 deutlich wurden.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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