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.... am 30. Dezember 1923
Das Komitee zur Überwachung
der vorgegebenen Reparationen aus dem verlorenen Ersten Weltkrieg
stellte fest, dass Rückstände bei Holz- und Kohlelieferungen zu
verzeichnen waren. Daraufhin setzten französische und belgische Truppen
über den Rhein ins Ruhrgebiet.
Damit wollte der französische Ministerpräsident Raymond Poincaré die
deutsche Westgrenze nach Osten verschieben, was einen Sturm der
Entrüstung auslöste.
Die Bewohner - ob Nationalisten oder Kommunisten - begingen gemeinsam
Anschläge auf Einrichtungen und Personen der Besatzung.
Die Reichsregierung forderte die deutsche Bevölkerung zum passivem
Widerstand auf, was dazu führte, dass die Besatzungsmacht über 100.000
Bürger in das nichtbesetzte deutsche Gebiet nach Osten abschob.
Auf seinen Reisen durch das Rheinland im Rahmen seiner Unterstützung der
pro nationalistischen Bewegung geriet Goebbels in den ersten 1920ger
Jahren immer wieder in Zugriffe der fremden Truppen. Die Bevölkerung sei
durch die Besatzung politisch stumpfsinnig geworden, mit ihr sei nicht
mehr viel Rares anzufangen.
Ereignisse wie die mit einem belgischen Polizeimeister, der mit zwei
Frauenzimmern in einem guten Hotel in Mönchen-Gladbach eine 'große
Rechnung' machte und nicht bezahlen wollte, wurde von einem Gast
ermahnt, der belgische Polizeimeister schlug dem Mann eine Reitpeitsche
ins Gesicht, kurz darauf wurde der Mann wegen 'Beleidigung der
Besatzungstruppen' verhaftet, schürten den Hass, der mühsam unter einem
Deckel gehalten werden musste und letztlich zur Entwicklung von
Strömungen führte, die im von Nazideutschland angezettelten Zweiten
Weltkrieg endeten.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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