Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften
 zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Die Zauberflöte'

 
   ... am 30. September 1791 uraufgeführt

Sie ist nach wie vor die meistgespielte, meistinszenierte und meistbesuchte Oper, obwohl wahrlich nicht einfach zu besetzen. Das fängt schon mit den drei Knaben an, geht über den Sarastro, zum Papageno, zum Tamino und zur Königin.

Für die Regie ist das Stück ein Problem, wird nur Komödiantisches herausgestellt, liebt es das Publikum und die Denker unter den Feuilletonisten sprechen von unterbelichtet - geht die Regie den umgekehrten Weg und bedient die Intellektuellen, dann bleibt das Publikum weg.

Der Straubinger Schikaneder wusste als Theatermacher, wie er sein Publikum erfreuen konnte.
Das Gute und das Böse musste dargestellt werden, ein lyrisches und ein Buffo-Paar waren notwendig.

Dass er aus dem bösen Sarastro einen guten Herrscher machte und die Königin der Nacht eine böse Frau sein lässt, zeigt auch die Einstellung der damaligen Zeit:

'Sie ist ein Weib, hat Weibersinn!'


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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