Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

Thema des Tages

Vor fünfundsiebzig Jahren

28. Januar 1941

Joseph Goebbels im Tagebuch

 
 

Keine Einflüge auf beiden Seiten.

Grimmige Kälte

In Albanien Stillstand.

In Afrika gewinnen die Engländer weiter an Raum.

Besonders auch in Abessinien.

An der afrikanischen Küste zwei Transporter von uns versenkt.

Erheblicher Verlust.

Die Lage in Italien gibt zu einigen Besorgnissen Anlass.

Ich bekomme einen Bericht, der die Stimmung ziemlich krisenhaft schildert.

Der Faschismus ist schon auf der Verlustseite.

König und Badoglio im Steigen.

Schwere Korruptionserscheinungen.

Ciano an die Front.

Flucht vor der öffentlichen Meinung.

Alle Hoffnung auf das Reich gerichtet.

Mussolini hat sehr an Ansehen verloren.

Die Squadristen sind erbittert über die Misswirtschaft.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes
und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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