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... ab 01. Juni 1794 in Kraft
Schon Friedrich Wilhelm I., der Soldatenkönig, hatte 1721 von seinen
Ministern ein einheitliches Gesetzeswerk für Preußen verlangt. Die
Arbeit daran verlief im Sande, wurde erst ab 1740 unter Friedrich dem
Großen wieder aufgenommen.
Es galt, alle gültigen Gesetze in einer Sammlung zusammenzuführen.
Dieser erste Entwurf, 1783 veröffentlicht, wurde 5 Jahre diskutiert,
überarbeitet und erst 1791 - fünf Jahre nach dem Tod von Friedrich II. -
erstmals veröffentlicht.
Bestimmungen, die Macht des Königs betreffend, mussten korrigiert
werden, so dass das Werk erst am 5.2.1794 publiziert werden konnte.
Das neue Recht sollte Gleichheit vor dem Gesetz für alle bedeuten.
Privilegien schrieben sich die Beamten dennoch in die Regelungen,
so dass von einer Garantie der Rechtssicherheit und der Unabhängigkeit
der Justiz nicht die Rede sein konnte - und dies fünf Jahre nach der
Französischen Revolution.
Trotz aller Mängel blieb das Landrecht bis 1900 in seinen Grundzügen
erhalten.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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