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01. September 1939
Nicht nur der Krieg gegen Polen und damit der Zweite Weltkrieg begann am
1. September 1939.
Auf den 1. September 1939 rückdatiert wurde die Order Hitlers, 'den
Gnadentod' in bestimmten Fällen gewähren zu dürfen.

Bereits im Juli 1933 war ein Gesetz in Kraft getreten, dass
Sterilisationen vorsah, wenn aus Verbindungen erbbedingte Krankheiten
bei Kindern zu erwarten waren.
Gesetz zur Verhütung
erbkranken Nachwuchses vom 14.Juli 1933
(RGBl. I, S. 529)
§1 (1) Wer
erbkrank ist, kann durch
chirurgischen Eingriff unfruchtbar
gemacht (sterilisiert) werden, wenn
nach den Erfahrungen der ärztlichen
Wissenschaft mit großer
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist,
daß seine Nachkommen an schweren
körperlichen oder geistigen
Erbschäden leiden werden.
(2) Erbkrank im Sinne dieses
Gesetzes ist, wer an einer der
folgenden Krankheiten leidet:
1. angeborenem Schwachsinn,
2. Schizophrenie,
3. zirkulärem (manisch-depressivem)
Irresein,
4. erblicher Fallsucht,
5. erblichem Veitstanz
(Huntingtonsche Chorea),
6. erblicher Blindheit,
7. erblicher Taubheit,
8. schwerer erblicher körperlicher
Missbildung.
(3) Ferner kann unfruchtbar gemacht
werden, wer an schwerem Alkoholismus
leidet.
§2 (1)
Antragsberechtigt ist derjenige, der
unfruchtbar gemacht werden soll. Ist
dieser geschäftsunfähig oder wegen
Geistesschwäche entmündigt oder hat
er das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet, so ist der gesetzliche
Vertreter antragsberechtigt; er
bedarf dazu der Genehmigung des
Vormundschaftsgerichts. In den
übrigen Fällen beschränkter
Geschäftsfähigkeit bedarf der Antrag
der Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters. Hat ein Volljähriger
einen Pfleger für seine Person
erhalten, so ist dessen Zustimmung
erforderlich.
(2) Dem Antrag ist eine
Bescheinigung eines für das Deutsche
Reich approbierten Arztes
beizufügen, daß der
Unfruchtbarzumachende über das Wesen
und die Folgen der
Unfruchtbarmachung aufgeklärt worden
ist.
(3) Der Antrag kann zurückgenommen
werden.
§3 Die
Unfruchtbarmachung können auch
beantragen
1. der beamtete Arzt,
2. für die Insassen einer Kranken- ,
Heil- oder Pflegeanstalt oder einer
Strafanstalt der Anstaltsleiter.
Quelle: http://www.lsg.musin.de
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Die Vernichtung 'unwerten Lebens' war gesetzlich geregelt.
Damit war der Weg offen für die Tötung tausender von Menschen, die nicht
dem Schema des nordischen Mensches aus der Sicht der Nazis entsprachen.
Landespflegeanstalt Grafeneck/Württbg.
414-50-147 A
Grafeneck, den 1.März 1940 bei Münsingen
Frau
Christine Strohm
Schwenningen a.N.
Sängerstraße 53
Sehr geehrte Frau Strohm!
Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß Ihr Sohn,
Herr Karl Strohm, der inzwischen in unsere Anstalt verlegt
werden mußte, am 28. Februar 1940 hier infolge einer
Miliartuberkulose der Lunge unerwartet verstorben ist. Alle
unsere ärztlichen Bemühungen waren leider vergebens. Er ist
sanft und schmerzlos entschlafen. Bei seiner schweren,
unheilbaren Erkrankung bedeutet sein Tod Erlösung für ihn.
Infolge der hier bestehenden Seuchengefahr mußten wir auf
polizeiliche Anweisung hin die Leiche des Entschlafenen sofort
einäschern lassen. Wir bitten Sie um baldige Mitteilung, ob Sie
die Urne mit den sterblichen Überresten des Verblichenen auf
einem bestimmten Friedhof beisetzen lassen wollen. In diesem
Falle bitten wir Sie um Benennung des Friedhofs mit genauer
Postanschrift, damit wir die Übermittlung der Urne an die
Friedhofsverwaltung veranlassen können.
Wenn Sie hinsichtlich der Beisetzung keine besonderen Wünsche
haben oder uns innerhalb eines Monats keine Nachricht zugehen
lassen, so werden wir die Beisetzung der Urne gebührenfrei
vornehmen lassen.
Die Habseligkeiten des Verstorbenen mußten wir aus
seuchenpolizeilichen Gründen vernichten lassen.
Zwei Sterbeurkunden, die Sie bitte für eine etwaige Vorlegung
bei Behörden sorgfältig aufbewahren wollen, fügen wir bei.
Heil Hitler!
Dr. Jäger
Quelle: http://www.lsg.musin.de
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Am 22. Juni 1905 gründete Alfred Ploetz, Nationalökonom und Mediziner
(1860–1940) die Gesellschaft für Rassenhygiene, die zunächst 31
Mitglieder hatte, u.a. Carl und Gerhart Hauptmann.
Ploetz, der Jugend- und Studienfreund der Brüder Hauptmann,
veröffentlichte 1895 ein Buch mit dem Titel 'Die Tüchtigkeit unsrer
Rasse und der Schutz der Schwachen. Ein Versuch über Rassenhygiene und
ihr Verhältnis zu den humanen Idealen, besonders zum Socialismus'.
Schon 1889 hatte Hauptmann in seinem 'Vor Sonnenaufgang' - basierend auf
Gustav Bunges Schrift 'Die Alkoholfrage' (Leipzig 1887) - seinem ersten,
erfolgreich mit einem Skandal aufgeführten Theaterstück, die Frage des
Alkoholismus als Erbfaktor verarbeitet.
Alfred
Loth opfert Helene Krause seinen erbpflegerischen Idealen. Sie entstammt
einer Trinkerfamilie und Loth verlässt sie. Sie erfährt nicht den Grund
und aus Verzweiflung über die verschmähte Liebe begeht sie am Ende des
Werkes Selbstmord.
Der Begriff der 'Vernichtung lebensunwerten Lebens' fand Verbreitung
erst durch das Buch 'Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens'
des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred E. Hoche von 1920 –
in Folge des verlorenen Ersten Weltkrieges – somit mehr aus
wirtschaftlichen Gründen, Kranke nicht mitschleppen zu müssen.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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