|
... am 02.April 1848 abgeschafft
Nach der Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls
August von Kotzebue am 23. März 1819 durch Karl Ludwig Sand regelten
die restriktiven Karlsbader Beschlüsse als Ausfluss der Karlsbader
Ministerialkonferenzen vom 6. bis zum 31. August 1819 das Leben.
Die damals an verschiedenen deutschen Höfen vorherrschende
Revolutionsangst - Napoleon war gerade erst in die Verbannung
geschickt worden, die Revolution und die Zeit des Korsen - hatte die
übrigen Mächte in Zentraleuropa verunsichert.
Man verbarrikadierte sich und regelte mit vier Gesetzen, der
Exekutionsordnung, dem Universitätsgesetz, dem Pressegesetz und dem
Untersuchungsgesetz.
Sie
bewirkten das Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit
und der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die
Schließung der Turnplätze (Turnsperre von 1820 bis 1842), die Zensur
der Presse und Entlassung und Berufsverbot für liberal und national
gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren Schülern
vermittelten.
Maßgeblich aber und Auslöser für die Einberufung der Konferenzen
waren die antisemitischen Unruhen Anfang August 1819 in vielen
Städten wie Prag, Graz und Wien, sowie in Amsterdam, Kopenhagen,
Helsinki, Krakau.
Sie richteten sich gegen die jüdische Emanzipation, die seit der
Französischen Revolution 1789 auch einige deutsche Gebiete erreicht
hatte.
Damit waren Juden zu gleichberechtigten Konkurrenten von Christen
geworden, die vielfach ehemals privilegierte Zunft-Mitglieder waren.
 |
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
|
|