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... am 03. August 1770 geboren
Er übernahm als Friedrich Wilhelm III. - Sohn von Friedrich Wilhelm II. - nach dessen Tod am 16. November 1797 die Regentschaft über ein Land, das
durch den Lebensstil des Vaters finanziellen Schaden genommen hatte.
Die Revolution in Frankreich - bereits vor seiner Thronbesteigung ein
einschneidendes Vorkommnis - die Krönung Napoleons 1804 zum
französischen Kaiser, dessen Eroberungszüge, aber auch
Verwaltungsreformen - trafen Preußen.
1806 floh Friedrich Wilhelm III. mit dem Hof nach Ostpreußen, um dem
unmittelbaren Zugriff des Franzosen zu entgehen, der 1806 durch das
Brandenburger Tor in Berlin einzog.
1807 musste er im Frieden von
Tilsit auf große Teile seines Landes verzichten.
Scharnhorst und vom Stein räumte er zunächst die Möglichkeit zu einer
Neuordnung des Staats und des Militärs ein - aber
Friedrich Wilhelm III. erwies sich dann doch als Gegner jeglicher Veränderung.
Der Freiheits- und Nationalbewegung von 1813 begegnete er ablehnend.
Die unter ihm begonnenen innenpolitischen Reformen wurden nach dem
Wiener Kongress von 1815, der die Großmachtstellung Preußens nach dem
Sieg über Napoleons Frankreich wiederherstellte, nicht weiter verfolgt.
Die Ermordung Kotzebues am 23. März 1819 führte zu den Karlsbader
Beschlüssen vom August 1819, die sich gänzlich gegen jede Art von
Demokratisierung richteten.
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Die Situation Preußens unter Friedrich Wilhelm III. gegen
Napoleon war Thema des Films 'Königin Luise' durch Wolfgang
Liebeneiner.
Ruth Leuwerik war Preußens Königin, ihr Mann - mit Dieter
Borsche schon vom Äußeren her richtig besetzt - war Mitte der
1950er Jahre ein Kassenhit.
Bernhard Wicki als Zar Alexander, den Kaiser von Frankreich
spielte René Deltgen.
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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