Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

   
Thema des Tages:

04.
Januar 2012

'Bei Durchsicht meiner Akten ...'

 

 

 
     
 

.... muss festgestellt werden, dass der Richard-Wagner-Verband International

http://www.richard-wagner-verband.de/

zwar als Dachorganisation zu verstehen ist, offensichtlich aber nicht koordinierend wirkt.

Die einzelnen lokalen RW-Vereine geben für sich auf ihren Internet-Seiten die unterschiedlichsten Aufgaben an.
In Bezug auf BT mit seinen durch öffentliche Gelder und Sponsoren finanzierten Festspielen machen einige von ihnen überhaupt keine Angaben, von anderen werden detaillierte Vorstellungen aufgezeigt, wobei die Skala weit gefächert ist.

Warum wird hier nicht zwischen den einzelnen RW-Vereinen harmonisiert, werden schwammige Aussagen verhindert und stattdessen definiert, was man unter

 
- sich für die BT-Festspiele einzusetzen
- sich für den Erhalt der BT Festsfestspiele einzusetzen
- sich für den Fortbestand der BT-Festspiele einzusetzen
- die Fortführung der BT-Festspiele werbend und tätig zu unterstützen
 

zu verstehen hat und, wenn denn die internationale Zusammenarbeit gefördert werden soll, dabei alle am gleichen Strang in die gleiche Richtung ziehen, nämlich - wie Koblenz es formuliert:
- das Werk Richard Wagners zu erhalten

indem man es unbeschädigt zeigt und es nicht mit Hilfe von Subventionen lächerlich macht.

Immerhin ist man wach geworden und stellt fest, dass es nach den diversen Regie- und Management-Desastern inzwischen um den Erhalt der BT-Festspiele geht.

Offen ist außerdem die Frage, wie viele Stipendiaten nun jährlich von den RW-Vereinen aus dem In- und Ausland nach BT entsandt werden, der eine gibt 200, der andere 250 an.
Gemäß RWVI werden als großzügige Dreingabe der Festspielleitung 750 Karten im Schreiben vom 21.12.2011 erwähnt.
Was gilt nun?


Außerdem, wer prüft denn, welcher 'Klaviertiger' aus welchem Grund, mit welchem Berufsziel nach BT entsandt wird? Zwar machen die Statuten der Stipendienstiftung klare Vorgaben, aber woran orientiert sich die Qualität der Aspiranten für einen fragwürdigen BT-Aufenthalt, bei dem szenisch nur etwas geboten wird, was am Werk vorbeigeht und die Stipendiaten bemerken lässt:
'Ich mach' einfach die Augen zu!'.
War das der Grundgedanke der Richard-Wagner-Stipendienstiftung?

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Einige Medien fragen in der Zwischenzeit deutlich nach dem Warum der Finanzierung der BT-Festspiele durch die öffentliche Hand. Zum Teil sind die Kommentare nicht sonderlich verständnisvoll:
'Verschwendung von Steuergeldern - 2,3 Millionen für die Bayreuth-Sause'
titelte der 'Stern' im April 2011 und fragte, ob es überhaupt die 'Aufgabe der Steuerzahler' ist, BT mitzufinanzieren.

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Es ist schon bedenklich, dass nun der Richard-Wagner-Verband International Bittbriefe an



 

schreibt, man möge den Verbänden doch bitte Karten zukommen lassen.

Dass den Adressierten auch noch verdeutlicht werden muss, wofür der RWVI steht, zeigt doch, dass er wohl kaum wahrgenommen wurde und wird und man sich nicht scheut, ihn eiskalt mit dem Schreiben vom 14, Dezember 2011 abzuwatschen.

Daraufhin wurde der RWVI mit Brief vom 21. Dezember 2011 tätig und versucht zu argumentieren

 

 

Dass es dazu kam, ist auch das Ergebnis des permanenten Schweigens der RW-Vereine zu dem, was sich in BT und an Theatern wie Augsburg (Tannhäuser), Freiburg (Holländer), Regensburg (Lohengrin), Braunschweig (Tristan) abspielte, weil niemand von denen, die laut Vorgaben machen, sich für das Werk Richard Wagners einsetzen und das Verständnis hierfür vertiefen wollen, kritisch hinterfragte, warum z.B. in BT ein solcher Tannhäuser in 2011 unter Buh-Geschrei des Publikums zu Lasten der Steuerzahler und der Sponsoren gezeigt wurde und weiterhin wird.

Bisher musste davon ausgegangen werden, was eine Bayreutherin klar und deutlich in Bezug auf die Kartenvergabe für die BT-Festspiele an die RW-Vereine und speziell den RWVI von sich gab und damit auf den Punkt brachte:


'Wann dao aaner wos sogt, dann kriecht a kaa Kattn ned.'

Jetzt muss der RWVI um Karten buhlen, trotz jahrzehntelangem unkritischen Verhalten, sprich Wohlverhalten nach dem Motto:

'Wir dürfen doch in keinem Fall über 'Kathrinchen' meckern!'

 

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Um 'Missverständnisse zu vermeiden:

Ich verstehe diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing

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