... am 05. Oktober 1930
England brauchte eine schnelle Verbindung zu seinen Kolonien, diese - zu der
Zeit - allesamt im Umbruch, um Militärs und Soldaten zu den Brennpunkten
zu transportieren.
Wie in Deutschland Graf Zeppelin gab es auf den Britischen Inseln
Versuche, die Idee eines Massentransporters als Luftschiff in die
Realität umzusetzen.
Die Jungfernfahrt der R101 am 14. Oktober 1929 zeigte, dass das Modell
für die Motoren zu schwer in seiner Masse geworden war. Man entschloss
sich, die Länge des Schiffs zu vergrößern und damit das Füllvermögen für
die Gastanks zu erhöhen.

Die fünf Dieselmotoren ermöglichten eine Reisegeschwindigkeit von 115
Km/h.
100 Passagiere konnten in zwei Decks über eine Distanz von London nach
Cairo transportiert werden.
Mit seiner vergrößerten Masse übertraf die R101 die deutsche LZ 127, die
bereits 1928 ihren Dienst aufnahm.
Die umgebaute
R101 sollte am 4. Oktober 1930 - nach einer Probefahrt über der Nordsee
- zu einer Reise nach Karatschi aufbrechen.
Schon über dem Ärmelkanal - auf der Route über Frankreich durch das
Rhone-Tal und weiter über das Mittelmeer nach Cairo als
Zwischenlandepunkt - riss die Ummantelung des Schiffes in heftigem Sturm
auf, das Höhenruder wurde beschädigt, so dass die Besatzung einem
starken Fallwind - trotz full-power - nichts entgegensetzen konnte.
Das Schiff bekam in der Nähe vom Beauvais Bodenberührung, was eine
Explosion auslöste.
Im folgenden Brand verloren 48 der 54 Passagiere ihr Leben - das Feuer
loderte zwei Tage.
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Der Umbau des Schiffes hatte offensichtlich dazu
beigetragen, dass die Konstruktion - Vergrößerung der Hülle und
Herausnahme von Bauteilen - instabil geworden und in Bezug auf die
mögliche Zuladung weiterhin untermotorisiert war.
Der Ehrgeiz, mit wenig Zwischenlandungen große Strecken zu überwinden -
wie von London nach Cairo - mit dem Weg nach Süden westlich der Alpen über
Marseille und das Mittelmeer - führte zu einer Überladung des
Schiffes und letztlich zu diesem schwerwiegenden Unfall.
England stellte die Produktion von Luftschiffen nach diesem Ereignis mit
Toten ein.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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