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am 07.
August 1978
Am 15. Mai 1978 veröffentlichte die Wochenzeitung 'Die Zeit' unter dem
Titel 'Eine Liebe in Deutschland' den Vorabdruck eines Artikels von Rolf
Hochhuth, der darauf hinweist,
dass der Baden-Württembergische Ministerpräsident Todesurteile noch nach
dem Ende des Zweiten Weltkrieges gefällt haben soll.
Filbinger bestritt dieses und versuchte mit einer Unterlassungsklage die
Vorwürfe aus dem Öffentlichen Interesse zu räumen - musste sich aber dem
Druck der Ermittlungen beugen, als im Sommer 1978 Akten gefunden wurden,
die den Juristen Filbinger im Rahmen der Verhängung von Todesurteilen
beteiligt sahen.
Er war damit für die Union nicht mehr tragbar und musste alle Ämter
aufgeben.
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Im Verlauf der Recherchen entdeckte man vier Todesurteile, die
der Militärrichter der Kriegsmarine Filbinger beantragt oder gefällt hatte.
Er bestritt drei davon und gab dann an, sie vergessen zu haben,
hielt aber an ihrer Rechtmäßigkeit fest.
Bereits 1972 verteidigte Filbinger ein vom Spiegel
veröffentlichtes Urteil aus dem Juni 1945 - also nach Kriegsende
- mit dem ein in einem Kriegsgefangenenlager Inhaftierter wegen
Gehorsamsverweigerung ins Gefängnis verlegt werden sollte.
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Bis zu seinem Tod am 1. April 2007 versuchte er eine
Rehabilitierung.
Günther Oettinger hielt für Ihn eine Trauerrede, so dass die
Affäre wie die Vergangenheitsbewältigung in der Bundesrepublik
Deutschland und die Rehabilitierung der Opfer der
NS-Militärjustiz noch einmal in Erinnerung gerufen wurde.
Filbingers Verhalten in der NS-Zeit gilt heute als Beispiel für
das Versagen vieler Mitläufer unter damaligen Juristen in der
Nachkriegszeit.
Dies um so mehr, als Filbinger argumentierte:
Was damals Recht war, kann jetzt doch
nicht Unrecht sein.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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