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... am 06. Juli 1796
geboren
Alexander I. von Russland starb am 1. Dezember 1825.
Der war der Sohn von Paul I., der 1782 mit seiner Frau, der
vormaligen Prinzessin Sophie Dorothee von Württemberg, in Stuttgart
seine Schwiegereltern, Herzog Friedrich Eugen von Württemberg und
Friederike Dorothea Sophia von Brandenburg-Schwedt besuchte.
Zwangsläufig traf man dort auch auf Carl Eugen von Württemberg, den
Bruder von Friedrich Eugen eben jenen Herzog Carl Eugen, unter
dem Schiller litt und der die Festlichkeiten um den Besuch aus
Russland im September 1782 nutzte, um nach Mannheim zu fliehen.
Da nun Zar Alexander I. tot war, erhob sich die Frage nach der
Nachfolge. Sein Bruder Konstantin - der zweitälteste Sohn von
Alexander musste wegen seiner nicht standesgemäßen Ehe auf die
Thronfolge verzichten.
So war Nikolaus als Drittgeborener gezwungen, die Herrschaft zu
übernehmen, sich am 14. Dezember 1825 inthronisieren zu lassen.
Verheiratet war er mit der Tochter von Friedrich Wilhelm III. von
Preußen
Das, was Alexander I. beim Wiener Kongress nach den
Befreiungskriegen gegen Napoleon mit festgelegt hatte, führten Sohn und Enkel fort. Auch sie machten sich den Absolutismus zu
eigen - die Restauration zeigte dessen Folgen.
Autoritär herrschte er nach dem Motto:
'Autokratie, Orthodoxie, Patriotismus'
und unterdrückte die Auflehnung der Dekabristen,
die ihm den Eid verweigerten, da sie Zensur, Leibeigenschaft, Geheimpolizei
ablehnten.
Die Gruppe der Verschwörer wurde eingekreist und von Truppen des Zaren
beschossen, außerdem wurden fünf Anführer hingerichtet, 120 Aktivisten
zu Zwangsarbeit oder Verbannung verurteilt. Einfache Soldaten erhielten
Stockschläge oder wurden zur Beherrschung von Bergvölkern in den
Kaukasus versetzt.
Seinen Beamten traute er nicht und zog die Verwaltung in die kaiserliche
Kanzlei, die dann die wichtigsten Staatsstellen kontrollierte.
Der Krimkrieg brachte sein Verwaltungssystem ins Wanken, er starb
überraschend - angeblich Selbstmord oder Vergiftung durch dritte Hand.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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