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07. November 1938
Er war gerade am 18. Oktober 1938 zum
Legationssekretär in der Botschaft in Paris ernannt worden, nachdem er
in Kalkutta, seiner ersten Position im diplomatischen Dienst nach seinem
Jurastudium und Einritt in die NSDAP, das Klima nicht vertrug und durch
die Ansteckung mit Ruhr tropenuntauglich wurde.
Herschel Feibel Grynszpan, der sich in einer schwierigen persönlichen
Situation befand und um Hilfe suchte, schoss, da sie ihm verweigert
wurde, am 7. November 1938 in der Deutschen Botschaft in Paris, auf -
Ernst Eduard vom Rath - und verletzte den Diplomaten so schwer, dass er am 9.
November 1939 starb.
Unmittelbar vor seinem Tod ernannte ihn Hitler zum Gesandtschaftsrat und
'der Führer' nahm auch an der Trauerfeier und dem Staatsbegräbnis am 17.
November 1938 in Düsseldorf teil.
Das Attentat löste die so genannte Reichs-Kristallnacht aus, in der vom
9. auf dem 10. Oktober 1938, Läden, Büros und Synagogen zerstört wurden.
Zerstörte Synagoge in München
Der 17-jährige Herschel Feibel Grynszpan wurde von der Pariser Polizei
verhaftet und blieb im französischen Gefängnis, bis Deutschland
Frankreich 1940 besiegte.
Da begann die Jagd auf ihn, er konnte zunächst untertauchen, da aber die
Nazis die von der Verhaftung betroffenen Büros durchsuchten, Akten
beschlagnahmten, konnte Grynszpan in Toulouse festgenommen und nach
Deutschland ausgeliefert werden.
Goebbels jubelte, da doch nun die Möglichkeit für einen Schauprozess
gegen einen Juden als Attentäter auf einen deutschen Diplomaten bestand.
Den Strich durch diese Rechnung führte der Inhaftierte selber, indem er
behauptete, den getöteten Legationssekretär vom Rath aus der
Homosexuellen-Szene in Paris zu kennen.
Hier nun musste Goebbels passen, denn er musste befürchten, dass Details
über den Lebenswandel einiger deutscher Soldaten, Offiziere, Diplomaten
in Paris ans Tageslicht kommen könnten.
Der 17-jährige Attentäter
Grynszpan wurde ohne Prozess ins KZ Sachsenhausen und von dort ins
Zuchthaus Magdeburg gebracht, wo sich seine Spur verliert.
Es ist davon auszugehen, dass er dort 'umgekommen' ist.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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