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vom 08. August 1945
über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der
Europäischen Achse
Das Internationale Militärtribunal wird mit der
Befugnis ausgestattet, die Angeklagten abzuurteilen.
Das Statut enthält drei Anklagepunkte:
Erstens: Verbrechen gegen den Frieden, also die Planung, Vorbereitung,
Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges.
Zweitens: Kriegsverbrechen, also Verstöße gegen die Haager
Landkriegsordnung und andere einschränkende Kriegsverbrechen.
Drittens: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, womit
unmenschliche Handlungen aus politischen, rassischen
oder religiösen Gründen gemeint sind, also vor allem die
Verfolgung und Vernichtung der europäischen Juden.
Die Grundlage für das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 -
'Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreiches von
Großbritannien und Nordirland, der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika, der Provisorischen Regierung der Französischen Republik und der
Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken über die
Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen
Achse.'
Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher dauerte vom 20. November
1945 bis zum 1. Oktober 1946 und fand im Justizpalast an der Fürther
Straße in Nürnberg statt.
Die Angeklagten wurden zunächst in Kransberg, einem
Schloss in der Nähe von Frankfurt am Main oder im Palace
Hotel in Bad Mondorf in Luxemburg gefangen gehalten,
dann mit zahlreichen
Zeugen im angrenzenden Zellengefängnis Nürnberg inhaftiert.
Die vier Anklagepunkte des Prozesses lauteten:
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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