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09. August 1896 abgestürzt
Er wollte der Sache auf die Spur kommen, er erfand nicht das
Fliegen, sondern entdeckte die Zusammenhänge von Vorwärtsgeschwindigkeit
und Auftrieb.
Den Flügelschlag der Vögel studierte er, wollte so die Anziehungskräfte
der Erde überwindend in die Luft kommen bzw. bei einem Gleitflug länger
in der Luft bleiben.
Da die eigenen Muskel-Kräfte nicht ausreichten, versuchte man es mittels
eines kleinen Kohlensäure-Motors, der die notwendigen Flügelschläge
ausführen sollte.
Es blieb beim Versuch.
So setzte Lilienthal seine Gleitflüge fort und sammelte wichtige
Erfahrungen, die andere Pioniere nutzten.
Er stellte fest, dass der Flügel eine Wölbung nach oben braucht, so dass
die durch den Vortrieb anblasende Luft über den Flügel schneller strömt
als über die Unterseite, der Druck sich auf der Flügeloberseite
verringert und somit ein Sog - der Auftrieb - entsteht.

Das Prinzip funktioniert nur solange, wie der Flügel, auf das Gewicht des
Flugapparates bezogen, ausreichend genug angeströmt wird.
Verringert sich die Strömung, verringert sich also der Auftrieb und
bricht letztendlich zusammen, so kippt der Flugapparat nach vorne oder
zur Seite ab.
Wird vom Menschen eine Verringerung der Vorwärtsgeschwindigkeit, ein
Taumeln des Flugapparates bemerkt, zieht er instinktiv an der
Steuersäule und verschlimmert dadurch den Flugzustand.
Der Flugapparat
gerät in einen überzogenen Flugzustand und stürzt - meist dann auch noch aus geringer
Höhe - ab.
Ein Nachdrücken, um die Anströmgeschwindigkeit wieder zu erhöhen, ist
also nur in ausreichender Höhe des Flugapparates über Grund sinnvoll und
lebensrettend.

Lilienthal geriet an jenem 9. August 1896 offensichtlich in eine Windscherung.
Die ihn umgebende
Luftströmung änderte abrupt Richtung und Geschwindigkeit, die Flügel
wurden nicht mehr ausreichend genug angeströmt.
Da der Wind u. U. sogar aus entgegengesetzter Flugrichtung - sog.
tailwind - kam, die
Strömung sich stark verringerte, der Auftrieb abriss, stürzte das
Fluggerät zu Boden.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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