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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Ida Ehre

   
   ... am 09. Juli 1900 geboren 

Neben Gustaf Gründgens beerdigte man sie auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg, nachdem die Tochter eines Kantors am 16. Februar 1989 in der Hansestadt gestorben war.
Prinzipalin der Hamburger Kammerspiele war sie, die sie 1945 gründete.

Das Schauspiel erlernte sie an der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Wien, daswar Debüt am Stadttheater Bielitz, danach spielte sie in Budapest, Czernowitz, Cottbus, Bonn, Königsberg, Stuttgart und am Nationaltheater in Mannheim. Ab 1930 war sie am Lessingtheater in Berlin engagiert.

Die Nazis verboten ihr die Auftritte, sie arbeitete darauf in der Gynäkologischen Praxis ihres Mannes in Böblingen als Helferin.

Die Flucht nach Chile gelang Ida Ehre nicht. Das Schiff, auf dem sie sich schon bei den Azoren auf dem Weg nach Südamerika befand, musste 1939 nach Kriegsausbruch umkehren.

Die Gestapo verhaftete sie und brachte sie zur Internierung ins KZ Fuhlsbüttel. Frei gelassen wurde sie, da ihr Mann seinen Schulfreund Heinrich Himmler einschaltete.

 

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An den Hamburger Kammerspielen spielte sie selber viele Rolle - die Glanzpartie war die Anna Fierling in Bechts 'Mutter Courage' - sie führte Regie.

1947 produzierte die Uraufführung von Borcherts 'Draußen vor der Tür'.
1994 inszenierte der damalige Oberspielleiter Schauspiel, Rudolf Zollner, im Theater am Haidplatz in Regensburg das Stück mit Tiedemann, Heuberger, Sowa und Christiane Motter.
Sie ging anlässlich dieser Produktion mit dem unvergesslichen Satz in die Geschichte ein: '... und die Suppe ist auch kalt'.
Über ihr Engagement am Theater Regensburg liegt in ihrer Biographie, veröffentlicht im Internet, ein tiefes Schweigen.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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