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... am 10. April 1938
Hitler brauchte zusätzlich eine Bestätigung für seine
Anschlussbestrebungen, die am 15. März 1938 mit seiner Rede vom
Balkon der Burg in Wien und der 'lauthalsen' Zustimmung der Wiener
schon seinen Abschluss gefunden hatten.
Am 10. April 1938 wurde eine Volksabstimmung in Deutschland und
Österreich durchgeführt, die mit nahezu 100-prozentiger Zustimmung
für den Zusammenschluss der Länder endete.
Das nun so genannte 'Großdeutsche Reich' führte die Bürger aus der
Beklemmung eines verlorenen Weltkrieges zurück zu einer neuen
Selbstverständlichkeit.
Da war einer, der nach der Meinung vieler Bürger, den Makel
abstreifte und etwas imaginäres Großes den verletzten, gedemütigten
Menschen im Bereich des deutschsprachigen Raumes - außer der Schweiz
natürlich - vermittelte.
Nun konnte man die Entwicklung im Großdeutschen Reich weiter
betreiben wie man wollte.
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Mussolini hatte dem Anschluss zugestimmt, den er 1933 nach der
Machtübernahme abgelehnt hatte, er wollte kein starkes
Deutschland und sah Österreich als Pufferstaat.
Göring hatte schon im April 1933 im Auftrage Hitlers mit dem
'Duce' wegen des Anschlusses Österreichs verhandelt, aber keinen
Erfolg erzielen können.
Als dann am 25. Juli 1934 die österreichische NSDAP gegen
Dollfuß putschte, marschierten italienische Truppen am Brenner
auf.
Hitler musste die Aufständischen zurückrufen.
Im April 1935 schloss Mussolini einen Pakt mit Frankreich und
Großbritannien, um die Eigenstaatlichkeit Österreichs zu
garantieren.
Erst als er sich dann 1936 bei seinem Einmarsch - von Somalia
und Eritrea kommend - nach Abessinien wagte, fielen Frankreich
und England von ihm ab und er benötigte neue Verbündete, um
seinen Gedanken an ein neues Römisches Reich rund um das
Mittelmeer durchsetzen zu können.
Nun stimmte er dem Anschluss Österreichs zu, da er Hitler als
Helfershelfer brauchte.
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Siehe auch:
Thema_des_Tages_13._Maerz_2014
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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