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... am 10. August 1566
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Die Reformatoren
lehnten die Anfertigung christlicher Bildwerke grundsätzlich ab. Das
Himmelreich sei allein durch die Gnade Gottes zu erlangen, nicht
durch Opfergaben wie die Stiftung von Kunstgegenständen.
Die Theologie der Reformation sah in der liturgischen Verwendung von
Bildwerken abergläubischen Götzendienst und sinnliche Ablenkung von
der Frömmigkeit.
Gemäßigte Reformatoren im Umfeld von Martin Luther erlaubten Bilder
für didaktische Zwecke; andere, etwa Ulrich Zwingli und Johannes
Calvin, traten für ein völliges Bilderverbot ein.
Sie bewirkten in ihrem Einflussbereich die Entfernung sämtlicher
figürlicher Darstellungen aus dem Innenraum der Kirchengebäude, im
Sinne einer Reinigung.
Wikipedia
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Die katholische Auffassung, dass das - nach den jüdischen Vorgaben
auferlegte - Verbot der Darstellung Gottes, nicht befolgt werden müsse
und sehr wohl Bilder zur Verdeutlichung der biblischen Vorgänge den
leseunfähigen Menschen des Mittelalters in Kirchen Verwendung finden
dürften, widersprach den Vorstellungen der Reformatoren.
Dem Angriff auf die bildlichen Darstellungen in den Kirchen der
eroberten Provinz versuchte die spanische Besatzungsmacht in den
Niederlanden Herr zu werden.
Herzog Alba ging mit harter Hand im Auftrage von König Philipp II. von
Spanien, zehn Jahre nach dessen - 1566 - erfolgter Machtübernahme gegen
die Bilderstürmer vor.
Schiller spricht in seinem 'Don Karlos' vom Freiheitswillen der
Niederländer, dass dieser aus den Bilderstürmern hervorging, wird
expressis verbis nicht erwähnt.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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