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13. August 1924 gegründet
Hugo Junkers, der unter anderem auch die Junkers Heißwasser-Therme für
das heimische Bad erfand, war
ein Pionier im Flugzeugbau, für die Beplankung der Flugzeuge benutzte er
Wellblech.
1924 gründete er die Fluggesellschaft Junkers Luftverkehr AG, die ein
umfangreiches Streckennetz bediente.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung
durch Juergen von Schmeling
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1917, nur 14 Jahre nach dem
ersten Motorflug, gründete die Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft die
Deutsche Luft-Reederei (DLR) - eine der Vorläufergesellschaften von
Lufthansa. Ihr Auftrag: Die Möglichkeiten des Luftverkehrs zu studieren.
Als erste Fluggesellschaft der Welt nahm die DLR bereits wenige Wochen
nach Kriegsende am 5. Februar 1919 den Linienluftverkehr auf. Bereits
einige Jahre später hatten zahlreiche, zum Teil winzige
Fluggesellschaften Deutschland mit einem dichten Netz von Fluglinien
überzogen. Die DLR ging 1923 in der Deutschen Aero Lloyd AG (DAL) auf,
die sich am 6. Januar 1926 mit der Junkers Luftverkehr AG zur "Deutschen
Luft Hansa Aktiengesellschaft" zusammenschloss.
Die Junkers Luftverkehrs AG fusionierte 1926 mit dem Deutschen Aero
Lloyd zur Luft Hansa, da beide Unternehmen nicht allein bestehen konnten
und Subventionen benötigten.
Am 6. April 1926 begann am Zentral-Flughafen Berlin-Tempelhof der erste
planmäßige Flug, gleichzeitig der erste Auslandsflug, der über Halle,
Erfurt und Stuttgart (Flughafen Böblingen) nach Zürich (Flugplatz
Dübendorf) führte.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung
durch Juergen von Schmeling
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Lufthansa_Streckennetz_1926.jpg
&filetimestamp=20090111153529
Im Mai 1926 wurde die erste Nachtflugstrecke der
gemeinsamen Gesellschaft mit einer dreimotorigen Junkers G 24 von Berlin
nach Königsberg (Flughafen Devau) eröffnet.
Aufsehen erregte die Einrichtung einer regelmäßigen Flugverbindung
Berlin–Moskau, einer für die damaligen technischen Möglichkeiten weiten
Strecke.
http://www.timetableimages.com/ttimages/complete/dal24/dal24-16.jpg
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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