Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages:

Cornu-Helikopter am Start

 


  ... am 13. November 1904.


Das war nicht der Anfang - Überlegungen, mit einem Gerät senkrecht in die Luft steigen zu können, lagen weit vor diesem Termin, da der Franzose Paul Cornu einen Apparat erfand, der sich immerhin 1,5 Meter über den Boden erhob und eine Vorwärtsgeschwindigkeit von 11 Km/h erreichte.

Schon Leonardo da Vinci plante, die Chinesen sogar noch vor ihm - allen war klar, das Problem bestand darin, die Anziehungskraft der Erde unmittelbar überwinden zu müssen, wobei das Material der Konstruktion und hieraus resultierend die Kraft des Antriebs eine wesentliche Rolle spielte, aus dem sich dann die Möglichkeiten der Zuladung ergeben würde.

Erst Mitte der 1930-er Jahre gelang der deutschen Firma Focke-Wulf ein Gerät zu bauen, das mit zwei Rotoren die Hubwirkung erzielte und die Vorwärtsgeschwindigkeit von einem Motor mit Propeller am Bug des Geräts ermöglichte.





Die Geschichte der Entwicklung ist sehr detailliert aufgeführt unter:

http://www.hubschrauber.li/index_frame.htm


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing