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... tritt am
16. April 1871
in Kraft
Bismarck hatte sein Ziel erreicht, die Vereinigung Deutscher
Einzelstaaten zu einem Deutschen Reich unter der Führung Preußens.
Bismarck gelang es auch die Vorbehalte Bayerns abzubauen, indem er
Ludwig II. unter Druck setzte:
Bayern solle bei Nichtzustimmung aus dem Zollverein ausgeschlossen und
damit wirtschaftlich isoliert werden, er gesteht Bayern aber
gleichzeitig Sonderrechte zu.
Bayern erhielt sechs Stimmen im Bundesrat - Preußen verfügte über 17 - und
die Vizepräsidentschaft, es behielt eine eigene Post- und
Eisenbahnverwaltung, verfügte in Friedenszeiten über ein eigenständiges,
unabhängiges Heer und erlangte das Recht, bei Friedensverhandlungen
gesondert vertreten zu sein.
Außerdem verfolgte Bismarck den Gedanken, dass der Inhaber des nach dem
preußischen bedeutendsten deutschen Thrones, der bayrische König, dem
preußischen König die Kaiserkrone antragen müsse.
Er hat das König Ludwig II. - nicht zuletzt durch Aussetzung einer
Pension, die diesem namentlich zur Finanzierung seiner Bauten willkommen
gewesen ist - schmackhaft machen können.
Noch heute grämen sich die Niedersachsen, da nach der Schlacht bei
Langensalza am 29. Juni 1866 die Armee Hannovers wegen militärischer
Erschöpfung kapituliert, Hannover von Preußen annektiert, das Königreich Niedersachsen aufgelöst und der Besitz
dem König von Bayern für seine Willfährigkeit - Bismarck gegenüber -
übergeben wurde.
Ludwig II. schrieb dann auch einen von Bismarck aufgesetzten Brief, den so genannten 'Kaiser-Brief', um darin
Wilhelm I. die Kaiserwürde
anzutragen.
http://www.documentarchiv.de/ksr/verfksr.html
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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