|
... am 18. Juli 1937 eröffnet
|
Eröffnung Haus der deutschen Kunst.
Feierlicher Staatsakt.
Sehr weihevoll.
'Führer' hält eine klassische Rede. Gegen den Kunstverfall.
Mit lapidaren Feststellungen.
Fabelhaft gemacht.
Sehr witzig.
Ein echter K.O.-Hieb.
Am lautsten klatscht - Rust.
O, diese Einfalt!
Erster Gang durch das Haus, das sehr festlich aussieht.
Auch die Auswahl der Werke ist sehr gut.
Frau Troost weint.
Die Gute!
|
Auszug
aus dem Tagebuch Dr. Goebbels vom 18. Juli 1937
|
|
Paul Ludwig Troost wurde mit der Ausführung des Baus beauftragt.
Die Pläne dafür hatte er schon im Rahmen des Wettbewerbs
angefertigt, sie dann aber nicht eingereicht.
Troost war ein etablierter Architekt, der vornehmlich mit
Inneneinrichtungen bekannt geworden war, die er für Ozeandampfer
und private Auftraggeber aus der wohlhabenden Münchner
Gesellschaft ausgeführt hatte.
Hitler teilte die künstlerischen Auffassungen Troosts, mehr
noch, er bewunderte sie und machte Troost zum „Ersten Baumeister
des Führers“. In seinem Atelier zeichnete er wiederholt eigene
Vorschläge und Änderungswünsche.
Am 15. Oktober 1933 legte Hitler den Grundstein; beim Schlag auf
den Stein brach der eigens dafür angefertigte Hammer ab.
Wenige Monate nach der Grundsteinlegung starb Troost.
Die junge Witwe des Architekten, Gerdy Troost, vollendete
zusammen mit ihrem langjährigen Mitarbeiter Leonhard Gall das
Projekt.
Im Juli 1937 wurde das „Haus der Deutschen Kunst“ als ein
„Geschenk des deutschen Volkes an seinen Führer Adolf Hitler“
übergeben und von diesem in einem pompös inszenierten Festakt
eingeweiht.
|
(hausderdeutschenkunst.de
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
|
|