Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Christoph Graf Dönhoff

   
   ... am 24. Juli 1906 geboren

1946 gründete Richard Tüngel mit Gerd Bucerius, Lovis H. Lorenz und Ewald Schmidt di Simoni die Wochenzeitung 'Die Zeit', zu deren Chefredakteur er berufen wurde.
In der Position versuchte er das Blatt zu positionieren.

Es gab einige Journalisten, die schon im Dritten Reich Texte verfassten und veröffentlichten, die wieder zu Wort kamen, wie auch Hjalmar Schacht.

Hinzu kommen sollte auch Carl Schmitt, der für den Rundfunk einen Text vorbereitete, den nun Tüngel unter der Überschrift 'Im Vorraum der Macht' am 29. Juli 1955 in der 'Zeit' abdruckte, was die zum damaligen Zeitpunkt sich im Urlaub befindliche Marion Gräfin Dönhoff entsetzte.

Sie verfasste eine Denkschrift, die sie Tüngel übergab und in der sie Schmitts feindliche Einstellung zur Demokratie deutlich machte.
Tüngel kommentierte diesen Kommentar mit
'Na, und?!', worauf Gräfin Dönhoff den Platz in der Redaktion räumte.

Sie meinte:
 


 

Zitat
'Wer den Geist des Nationalsozialismus gepredigt hat oder die Sprachregelung des Presse gelenkt hat, der soll für alle Zeiten von der Mitarbeit an einer politischen Zeitung ausgeschlossen werden.'
Zitatende
 

 

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Christoph Graf Dönhoff, Bruder von Marion Gräfin Dönhoff,  war promovierter Jurist und Nationalsozialist, seit 1935 Mitglied der NSDAP, Leiter des Rechtsamts der NSDAP-Auslandsorganisation in Paris und Mitarbeiter der Gestapo.
In Frankreich wurde er zuständig für die 'Rückführung' Reichsdeutscher.

1944 soll er Mitglied der Waffen-SS geworden sein.

Ab 1946 schrieb er, nach Klee, mehr als einhundert Artikel für 'Die Zeit'.
 

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Von 1966 bis 1973 bekleidete er die Position des Kammerdirektors der Fürstlich Hatzfeld'schen Verwaltung.


Zitat

Hermann Graf von Dönhoff wurde in Ostpreußen als Sohn des Heinrich Botho Graf von Dönhoff (1899–1942) aus Friedrichstein und seiner Gemahlin Dorothea, geb. Gräfin von Hatzfeldt-Wildenburg, geboren. Deren Bruder war der letzte Fürst Hatzfeldt-Wildenburg gewesen, dessen Erbin, seine weitere Schwester Ursula, ihren Neffen Hermann Dönhoff adoptierte und ihm 1969 den Besitz ihrer Familie im Wildenburger Land im Nordosten von Rheinland-Pfalz hinterließ. Hatzfeldt ist heute Eigentümer eines der größten privaten Forstbetriebe Deutschlands.

Nach dem Abschluss des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums mit dem „Master of Economics (M.A.)“ an der Princeton University (USA) begann Hatzfeldt seine Berufslaufbahn als Programm Assistant der Ford Foundation in Bangkok (Thailand). 1970 kehrte er nach Deutschland zurück und leitet seitdem, als Erbe des Familienbesitzes und Eigentümer eines Forstes (7.500 Hektar) rund um Wissen in Rheinland-Pfalz sowie seit 2001 eines zweiten (6.500 Hektar) in Brandenburg nahe Massow bei Halbe, den Familienbetrieb der „Hatzfeldt-Wildenburg'schen Forstverwaltung“ mit Sitz auf Schloss Schönstein bei Wissen an der Sieg im (Landkreis Altenkirchen (Westerwald)). Als Wohnsitzsitz dient ihm das Schloss Crottorf in Friesenhagen. Dort verstarb im Jahr 2002 Hatzfelds Tante Marion Gräfin Dönhoff.

Die Familie von Hatzfeldt, ursprünglich aus dem oberen Edertal stammend und 1139 erstmals urkundlich erwähnt, erhielt 1420 die zwischen Siegerland, Bergischem Land und Westerwald gelegene reichsfreie Herrschaft Wildenburger Land. Aus dem Erbe der Herren von Seelbach fiel 1563 auch das benachbarte Schloss Crottorf nebst Ländereien an das Haus Hatzfeldt. Schloss Schönstein, seit dem 13. Jahrhundert Mittelpunkt der gleichnamigen kurkölnischen Unterherrschaft, kam 1589 in das Eigentum der Familie und ist seit 1912 Sitz der Hatzfeldt-Wildenburg’schen Verwaltung.

Zitatende
Wikipedia

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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