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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Philipp Scheidemann

   
    ... am 26. Juli 1865 geboren

Am 9. Oktober 1918 stand er um 14 Uhr am Balkon des Reichstages und rief die Republik aus, nachdem Max von Baden die Abdankung von Kaiser Wilhelm II. bekannt gegeben hatte.

Offiziell hatte Wilhelm dem Thron aber noch nicht entsagt, doch der Druck der revolutionären Massen machte diesen Schritt notwendig.

Friedrich Ebert war empört über diese Eigenwilligkeit seines SPD-Parteifreundes Scheidemantel hatte er doch den Posten des Reichspräsidenten gefordert.

Um 16 Uhr erschien am gleichen Tag Karl Liebknecht auf dem Balkon des Rathauses und verkündete seinerseits eine 'freie sozialistische Republik Deutschland'.

Damit zeigte sich die Spaltung der deutschen Politik zur Zeit der zu Ende gehenden Monarchie.

Auf der
- einen Seite die Überreste der alten staatlichen
  Gewalten, auf der

- anderen Seit die gemäßigten Kräfte der aus
  Sozialdemokratie, Zentrum und Linksliberalen
  bestehenden Reichstagsmehrheit und als

- drittes eine Sammlung linksrevolutionärer Gruppen,
  allen voran der Spartakusbund unter Führung Rosa
  Luxemburgs und Karl Liebknechts, die unter Berufung
  auf die russische Oktoberrevolution den
  Parlamentarismus grundsätzlich ablehnten.

In ihrem Zentralorgan 'Die Rote Fahne' riefen Luxemburg und Liebknecht unermüdlich zur Bildung einer sozialistischen Räterepublik auf.

Scheidemantel führte die Regierung von Februar bis Juni 1919, gab aber auf, da er die Bedingungen des Vertrages von Versailles nicht akzeptieren wollte.

Von 1920 bis 1925 war er Oberbürgermeister von Kassel, 1933 floh er vor den Nazis über die Schweiz nach Dänemark.
 

https://www.dhm.de/lemo/biografie/philipp-scheidemann
 

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Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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