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Bereits tags zuvor, am 28. März 1933, hatte sich Joseph Goebbels im Berliner 'Kaiserhof' -
in diesem Hotel residierte Hitler und für die NSDAP war ein
Stockwerk als Parteizentrale reserviert - mit Filmschaffenden, vor allem der UFA wie auch von Bavaria
Film, Berlin-Film, Terra Film, Tobis AG zu einer Besprechung getroffen.
Die UFA war durch den völkischen Geist, der in ihr herrschte, perfekt
auf die Zwecke der nationalsozialistischen Propaganda zugeschnitten, so
stand die UFA den Aufklärungsbemühungen von Joseph Goebbels zur Verfügung.
Daher beschloss der Vorstand der UFA - in vorauseilendem Gehorsam
- gegenüber dem nationalsozialistischen Regime ab 29. März 1933,
sich von zahlreichen jüdischen Mitarbeitern zu trennen, während das
NS-Regime erst im Sommer des Jahres mit der Einrichtung der
Reichsfilmkammer eine Verordnung zum Ausschluss jüdischer
Filmschaffender erließ.
Im Zuge dieser Aktionen, wurde der UFA-Film 'Das Testament des Dr. Mabuse' von
Fritz Lang verboten.
Joseph Goebbels vermerkte zu diesem Film in seinem
Tagebuch:
„Sehr aufregend. Aber kann nicht freigegeben werden. Anleitung zum
Verbrechen.“
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Tags darauf, am 29. März 1933
dann leitete
Goebbels eine Besprechung mit Referenten seines Ministeriums.
Er hatte junge willfährige Parteimitglieder als Mitarbeiter
schon in der Zeit der Übernahme der Gauleitung Berlin um sich
geschart. Fast 100 von den später 350 Angestellten des
Reichspropagandaministeriums trugen das goldene Parteiabzeichen.
Mit diesen - meist promovierten - Intellektuellen organisierte
man für den 1. April 1933 den 'Judenboykott' -
wiederum im Partei-Ersatzgebäude 'Hotel Kaiserhof', mit dem das
'Deutschtum' wieder hergestellt werden sollte.
Auch der Film könne nur im 'deutschen Wesen die Wurzeln seiner Kraft'
finden.
Das Papier musste in größter Eile bis zum Abend des
Tages fertig gestellt werden, im Kabinett sei die Billigung des
Boykottaufrufs sicher - damit waren Länder und Kommunen im
Rahmen der 'Gleichschaltung' in der
Hand der Partei.
Er konnte in Augenschein nehmen, dass schon der, nur auf einen
Tag zeitlich begrenzte, Boykott, Wirkung zeigte, denn in der
Berliner Tauentzienstraße waren alle Judengeschäfte geschlossen.
Vor den Läden standen SA-Posten - das Publikum stimmte den
Vorgängen zu und tausende Berliner Arbeiter und Hitler-Jungens
marschierten im Lustgarten auf, um sich solidarisch zu erklären.
Hier wollte man dem Ausland zeigen, wie man eine ganze Nation
aufrufen könne, gegen Diffamierungen aus dem Ausland zu
protestieren, ohne dass es zu turbulenten Ausschreitungen komme.
Das Ausland solle gefälligst seine Informationen über
Deutschland nicht von jüdischen Emigranten beziehen.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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