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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Toleranzedikt von Ludwig XVI.

   
 
   ... vom 29. November 1787

Das 'Edikt von Nantes' vom 13. April 1598 regelte durch König Heinrich IV. die Freizügigkeit der Hugenotten in Frankreich.
Diesen Erlass widerrief Ludwig XIV. mit dem 'Edikt von Fontainebleau' am 18. Oktober 1685, so dass die Protestanten wieder unter Druck gerieten.

Der große Kurfürst von Brandenburg sah das als eine Chance für sein Land.
Er erließ am 29. Oktober 1685, also nur 10 Tage später, das 'Edikt von Potsdam', das Hugenotten den Zuzug nach Brandenburg erlaubte.

Das Land, entleert nach dem 30-jährigen Krieg, durch die Pest geschwächt, brauchte dringend Fachleute, die neue Aktivitäten einleiten konnten.

Es kamen hunderte von Hugenotten aus Frankreich nach Brandenburg, nachdem bereits vorher Juden aus Österreich der Zuzug gewährt wurde und durch die Verbindung von Friedrich Wilhelm in die Niederlande - er heiratete Luise Henriette von Nassau-Oranien - zogen holländische Fachkräfte heran, dass man bald von einer Hollandisierung sprach.





Das Schloss, für Luise Henriette gebaut, liegt nördlich von Berlin im nach der Herkunft der Kurfürstin benannten Oranienburg.

Ludwig XVI., dem nur ein kurzes Leben mit einer 19-jährigen Regierungszeit vergönnt war, beendete am 29. November 1787 mit dem 'Toleranzedikt von Versailles' die Zeit der Verfolgung, als er die Hugenotten als Staatsbürger anerkannte.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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