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... vom 29. November 1787
Das 'Edikt von Nantes' vom 13. April 1598 regelte durch König Heinrich
IV. die Freizügigkeit
der Hugenotten in Frankreich.
Diesen Erlass widerrief Ludwig XIV.
mit dem 'Edikt von Fontainebleau' am 18. Oktober 1685, so dass die Protestanten wieder unter
Druck gerieten.
Der große Kurfürst von Brandenburg sah das als eine Chance für sein
Land.
Er erließ am 29. Oktober 1685, also nur 10 Tage später, das 'Edikt von Potsdam', das
Hugenotten den Zuzug nach Brandenburg erlaubte.
Das Land, entleert nach dem 30-jährigen Krieg, durch die Pest geschwächt,
brauchte dringend Fachleute, die neue Aktivitäten einleiten konnten.
Es kamen hunderte von Hugenotten aus Frankreich nach Brandenburg,
nachdem bereits vorher Juden aus Österreich der Zuzug gewährt wurde und
durch die Verbindung von Friedrich Wilhelm in die Niederlande - er
heiratete Luise Henriette von Nassau-Oranien - zogen holländische
Fachkräfte heran, dass man bald von einer Hollandisierung sprach.
Das Schloss, für Luise Henriette gebaut, liegt nördlich von Berlin im
nach der Herkunft der Kurfürstin benannten Oranienburg.
Ludwig XVI., dem nur ein kurzes Leben mit einer 19-jährigen
Regierungszeit vergönnt war, beendete am 29. November 1787 mit dem 'Toleranzedikt von
Versailles' die Zeit der Verfolgung, als er die Hugenotten als
Staatsbürger anerkannte.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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