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Dr. Joseph Goebbels war im Rahmen des
'Unternehmens Barbarossa' nicht nur mit der Propaganda im
eigenen Land beschäftigt, sondern musste sich auch mit der aufflammenden
Widerstandsbewegung in den besetzten Gebieten auseinandersetzen.
Den vorauseilenden Panzerverbänden folgten die Infanterieeinheiten,
oftmals - jedenfalls im Anfang des Überfalls auf die Sowjetunion - in
einem Abstand von 200 Km.
Dann kam die SS und vernichtete.
Die anfängliche Euphorie der Völker östlich der Weichsel, die in
Hitler und der Deutschen Wehrmacht die Befreiung von Stalin sahen, wich
zunächst einer Ernüchterung, dann ergab sich verstärkender Widerstand.
Aus diesem heraus zeigte die Gegenseite auch eine Propagandaaktion, die
das 'V' als Viktoriazeichen überall sichtbar machte.
Goebbels griff das Zeichen auf, nahm es für die deutsche Seite in
Anspruch und hoffte mit diesem verhängnisvollen Buchstaben die
gegenseitige Propaganda vollkommen zu erdrücken.
Es gelang nur teilweise, weil die Deutschen aus den besetzten Gebieten
Feldpost mit eindeutigen Berichten erhielten und damit 'irre wurden an
der Wahrheit und Ehrlichkeit der deutschen Propaganda'.
In den besetzten Gebieten kam es im Sommer 1941 zu Anschlägen auf
deutsche Soldaten, so dass Goebbels festlegte, dem Feind die geballte
Faust zu zeigen.
1944 erließ der 'Führer' dann klare Regeln für die Vernichtung von
Partisanen.
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F.H. Qu., den 30.7.1944 |
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30 Ausfertigungen
24. Ausfertigung |
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Betrifft:
Bekämpfung von
Terroristen und Saboteuren in den besetzten Gebieten
Die ständig zunehmenden Terror- und
Sabotageakte in den besetzten Gebieten, die mehr und mehr
von einheitlich geführten Banden begangen werden, zwingen zu
schärfsten Gegenmaßnahmen, die der Härte des uns
aufgezwungenen Krieges entsprechen. Wer uns im
entscheidenden 'Stadium unseres Daseinskampfes in den Rücken
fällt, verdient keine Rücksicht.
Ich befehle daher:
I. |
Alle Gewalttaten nicht
deutscher Zivilpersonen in den besetzten Gebieten
gegen die Deutsche Wehrmacht zu ahnden.
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1.) Die Truppe und jeder
einzelne Angehörige der Wehrmacht, SS und
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Polizei haben
Terroristen und Saboteure, die sie auf
frischer Tat antreffen, sofort an Ort und
Stelle niederkämpfen.
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2.) Wer später ergriffen wird,
ist in den nächsten örtlichen Dienststelle der Sicherheitspolizei
und des SD zu übergeben.
3.) |
Mitläufer, besonders
Frauen, die nicht unmittelbar an Kampfhandlungen
teilnehmen, sind zur Arbeit einzusetzen.
Kinder sind zu schonen. |
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II.
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Die erforderlichen
Durchführungsbestimmungen erlässt der Chef des
Oberkommandos der Wehrmacht. Er ist zu Änderungen
befugt, soweit ein Bedürfnis der Kriegsführung es
gebietet.
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gez. Adolf Hitler
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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