|
... am
30. Juni 1934
|
Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr
Vom 3. Juli 1934.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen,
das
hiermit verkündet wird:
Einziger
Artikel
-
Die zur
Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am
30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als
Staatsnotwehr rechtens.
Ausgefertigt
- Berlin, den 3. Juli 1934.
-
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner
-

|
Mit dieser lapidaren Formulierung wurden
wenige Tage nach dem Geschehen Morde
legalisiert - das Leben von 200 Personen im Rahmen des 'Röhm-Putsches'
vernichtet.
Machtkämpfe zwischen der von Himmler geführten SS und der SA,
der Röhm vorstand, sowie Goering, der die Reichswehr stärken und
nicht in die SA integriert sehen wollte, waren ausschlaggebend
für eine Mordaktion, für die es keine Rechtfertigung gab und für
die erst nachträglich im Schnellverfahren - binnen drei Tagen -
eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden musste.
Hitler hatte einen angeblichen Putsch der SA konstruiert, hinzu
kam die angeblich hinlänglich bekannte homosexuelle Neigung von
Röhm, die Führung für vier Wochen vom Dienst suspendiert, zu
einer Tagung nach Bad Wiessee eingeladen.
Röhm ließ der dort verhaften.
Am 1. Juli 1934 wird der im Gefängnis München Stadelheim
erschossen.
Kurt von Schleicher - der letzte Reichkanzler der Weimarer
Republik - ist in Wiessee nicht anwesend, auch ihm wird
Beteiligung am angeblich geplanten Röhm-Putsch vorgeworfen.
Am 30. Juni 1934 erschießt ein Kommando der SS den General und
seine Frau in seinem Haus in Neubabelsberg.
Gustav Ritter von Kahr wird in der Nähe von Dachau am 30. Juni
1934 ermordet.
Gregor Strasser wird am 30. Juni 1934 in Berlin erschossen.
Auch der Journalist Fritz Gerlich, der sich in seinen Beiträge
für die Zeitschrift 'Der gerade Weg' gegen Hitler und die Nazis
mit Titeln wie
'Nationalsozialismus heißt: Lüge, Hass, Brudermord und
grenzenlose Not'
ausgesprochen und die Homosexualität Böhm's publik gemacht
hatte, wurde nach Dachau ins KZ gebracht und in der Nacht vom
30. Juni auf den 1. Juli 1934 gemeinsam mit Paul Röhrbein
liquidiert, der zu Röhm homosexuelle Beziehungen gehabt haben
soll.
Die Aktion wurde zudem noch vom greisen
Reichspräsidenten von Hindenburg vier Wochen vor seinem
Tod - für richtig befunden.
 |
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
|
|