Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

   

Thema des Tages:

Freispruch für Galileo Galilei

 

 

 
     
 

31. Oktober 1992

Auch die Katholische Kirche konnte sich den Erkenntnissen der Naturwissenschaften nicht mehr entziehen, die Galilei schon Mitte des 17. Jahrhunderts publizierte, als er heliozentrische Weltbild des Kopernikus als richtig anerkannte.

Kaum war man Herr der Auswirkungen aus der Reformation, da veröffentlichten Wissenschaftler ihre Meinungen und Erkenntnisse, die von der Katholischen Kirche nicht geduldet werden konnten, wollte man nicht die Position des Papstes als 'Beherrscher des Weltalls' aufgeben.

Es dauerte von 1632 bis 1992, dass Rom nicht mehr umhin konnte, die Überlegungen von Kopernikus, Kepler und Galilei anzuerkennen.

Dann sprach der Vatikan Galilei vom Vorwurf frei, sich in die Deutungshoheit der Kirche eingemischt zu haben.
Und Brecht brachte es auf den Punkt, als er feststellte:
„Die Winkelsumme im Dreieck kann nicht nach den Bedürfnissen der Kurie abgeändert werden.“

Kurzmeldung vom 31.10.1992:
„Vatikan/ 350 Jahre nach seinem Tod wird der Physiker Galileo Galilei offiziell von der Kirche rehabilitiert. Papst Johannes Paul II. stellt fest, Galilei sei Unrecht geschehen, als ihn die Inquisition im Jahre 1633 unter Folterdrohung zwang, dem kopernikanischen Weltbild abzuschwören, nach dem sich die Erde um die Sonne dreht. Der Papst gesteht den Richtern der Inquisition aber zu, sie hätten „guten Gewissens" gehandelt."
http://www.erft.de/schulen/gymlech/galileo/galilei.htm

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing

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