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'Zwangvolle Plage!
Müh' ohne Zweck'
Regensburger
Wochenschau |
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26.08.06
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"Mit der Bewerbung zur Kulturhauptstadt
Europas unterstrich Regensburg eindrucksvoll, dass sie schon seit
vielen Jahrhunderten eine dynamische Stadt ist, eine Hauptstadt der
Kultur und eine Bühne für Europa."
(Zitat aus den
Auslobungsunterlagen 'RKK')
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Das klingt
wie weiland die Beweihräucherung im Bewerbungsbuch zur
Kulturhauptstadt Europa 2010.
Fehlt nur noch 'das grüne Dach Europas'.
Diese Bewerbung machte Schlingensief - mit seinem "ich mach Dich
fertig Regensburg" - zunichte, ganz abgesehen davon, dass Regensburg
nichts Adäquates außer "Worte nichts als Worte" zu bieten hatte.
Und diesen 'Global Player' hatten ja Lindinger und Schmid (letzterer
im Volksmund auch mit 'Ölprinz' tituliert) an Land gezogen, obwohl
Schlingensief früher die Justiz in Regensburg beschäftigte.
Außerdem erfanden die beiden (L&S) ja auch den Abwurf von
Care-Paketen über den 2010-Mitbewerber-Städten wie die Verteilung
der Liebesgaben durch 'Bodentruppen' und setzten damit Stadt und
Bevölkerung Regensburgs dem Spott der Welt aus.
"Ich würde es wieder machen" meinte doch Herr Johannes Schaidinger
damals.
Das alles wird nicht vergessen und zu gegebener Zeit aufgetischt.
Wir freuen uns auf den Wahlkampf für 2008.
Dass Kultur bei der ersten Kulturstätte einer Kommune anfängt,
nämlich dem Theater - wenn die Kommune denn eins hat - ist bisher
noch niemandem aufgefallen.
Das Haus muss sparen, eine Produktion weniger in der kommenden
Spielzeit, obwohl doch der Herr Oberbügermeister, Johannes
Schaidinger, am 13.3.06 lauthals
verkündete, es ändere sich für Abonnenten nichts, da die Kommune den
Fehlbetrag, den der Freistaat durch Reduzierung der Zuschüsse bei
den nicht staatlichen Theatern in Bayern hinterlässt, ausgleicht.
Langsam muss der Besucher den Eindruck bekommen, der jetzige
Theaterdirektor soll reduziert und sein Publikum einfach mal so
belogen werden.
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Realisierungswettbewerb für Kultur- und Kongresszentrum
ausgelobt
Der einstufige, offene, EU-weite Realisierungswettbewerb
mit städtebaulichem Ideenteil für ein Regensburger
Kultur- und Kongresszentrum ist ausgelobt worden. Er
wurde bei der Europäischen Union bekannt gemacht, seit
dem 19. August sind die Ausschreibungsunterlagen im
EU-Amtsblatt für jeden zugänglich. Auch im Amtsblatt der
Stadt Regensburg ist der Wettbewerb ab heute
veröffentlicht.
Damit
steht einer zügigen Umsetzung des neuen Verfahrens, wie
vom Stadtrat am 22. Juni und vom Stadtplanungsausschuss
am 26. Juli 2006 beschlossen, nichts mehr im Wege. Ziel
ist es, die Planungen für die Bürgerinnen und Bürger
transparent zu machen und die Entwürfe für ein RKK am
Donaumarkt sobald wie möglich der Öffentlichkeit
vorstellen zu können.
Eine
Entscheidung, wo eine Stadthalle errichtet wird, ist
damit keineswegs bereits gefällt. Die weitere
Bearbeitung des Standortes Donaumarkt steht unter dem
Vorbehalt des Einverständnisses von Denkmalpflege und
UNESCO, der Zustimmung des Stadtrates sowie einer
Bürgerbefragung, die ebenfalls vom Stadtrat beschlossen
worden war.
Der
Auslobungstext, der ausführliche Passagen zum Thema
Denkmalschutz enthält und dazu auffordert, die im Wiener
Memorandum „Welterbe und zeitgenössische Architektur -
Vom Umgang mit der historischen Stadtlandschaft“
enthaltenen Grundsätze der UNESCO zu beachten, ist in
enger Zusammenarbeit unter anderem mit dem städtischen
Amt für Archiv- und Denkmalpflege sowie mit dem
Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
abgestimmt worden.
Die
positive Stellungnahme des BLfD wurde gemeinsam mit dem
Text der Auslobung an die UNESCO gesandt. „Obwohl eine
Zustimmung für den Wettbewerb nicht notwendig ist, soll
auch künftig die UNESCO ständig über den aktuellen Stand
des Wettbewerbs detailliert informiert sowie bei Bedarf
beteiligt werden“, versprach Bürgermeister Gerhard Weber
in Stellvertretung des Oberbürgermeisters."
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Da ist sie ja, endlich die Mitteilung der Stadt Regensburg.
Dienstag, 21.8.06 - 11.28 trudelte sie ein.
Eine hiesige Tageszeitung hatte schon Tage früher, nämlich schon am
19. August, getitelt:
Der Wunsch nach Plänen
Interessant, wer wünscht da was, wann und wer weiß es seit wann?
Eine 'info-connection' macht's möglich.
Ach, da steht ja noch was:
"Wenn der Markt bleibt, darf das Kongresszentrum kommen"
Die LeserInnen entnehmen es den Worten oder "es steht doch
deutlich zwischen den Zeilen":
soll da etwa etwas suggeriert werden?
Allein, was tut's -
Aber:
Was denkt Europa, wenn jetzt schon wieder eine Ausschreibung läuft.
Jahre später - was wurde alles geplant, im Schlosspark, am alten
Eisstadion.
Investorenwettbewerb - abgebrochen.
Honorare an die Planer gezahlt - keiner der normalen Bürger sah, für
was das Geld ausgegeben wurde.
Das einzige, was die Stadt offensichtlich hat, ist Geld.
Wie hörten wir aus betroffenen Kreisen:
Lehrer müssen Parkplätze mieten, dafür bezahlen?
War da nicht auch was mit den Springern in Kindergärten, die aus
finanziellen Gründen nicht mehr so zur Verfügung stehen.
Und alle im Stadtrat spielen notgedrungen mit, kaum eine/r
widerspricht.
Wer tritt denn bei dieser Partei zur Wahl an?
Geh' auf die Gass', da erfährst du was.
Rumor in der Stadt macht die Runde:
Die eine Wichtige: wir haben einen - sie will aber nicht
drüber reden, wer - verständlich.
Und habt ihr denn keine Frau - zur Zeit nicht.
Nun, da scheidet die eine ja wohl aus.

Der Wettbewerb ist also nun ausgelobt.
Der Abgabetermin der 16.11. um 16.00 Uhr als deadline -
das Modell kann bis zum 30.11.06 nachgeliefert werden.
Dann wird das Preisgericht sich mit den Unterlagen
beschäftigen, die vielen ja schon bekannt sein werden - ist doch
wohl davon auszugehen, dass Entwürfe aus dem abgebrochenen
Investorenwettbewerb hier Verwendung finden.
Bezeichnend für die Verwendung alter Texte, dass sehr häufig noch
das 'ß' statt dem Doppel-s- im Text auftaucht.

Bei den vielen Zugriffen auf unsere Internetseiten, die das
Interesse an unserer Arbeit dokumentieren, nachfolgend ein Auszug
aus der Beschreibung des Projektes RKK am Donaumarkt.
Das Original ist abrufbar unter:
http://www.hochbauamt.regensburg.de/rkk/

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Teil III Wettbewerbsaufgabe und
Ziele
III a Wettbewerbsaufgabe und Ziele für den städtebaulichen
Ideenteil „Ostnerwacht/Unterer Wöhrd“
1 Aufgabenstellung
Der Wettbewerb soll die Grundlage für eine städtebauliche Neuordnung
des Sanierungsgebietes Ostengasse/Nord mit dem Donaumarkt sowie für
die Gestaltung und Vernetzung der öffentlichen Freiräume bilden.
Besonders zu beachten ist dabei die Schnittstelle der urbanen
Stadtstruktur zum Donauraum.
Bei der Standortsuche für die Funktionen Hotel und Wochenmarkt aus
dem Realisierungsteil (siehe Ziff. III b) kann grundsätzlich der
Planungsumgriff des städtebaulichen Ideenteils in die
Planungsüberlegungenmiteinbezogen werden.
Für folgende städtebaulichen Ziele sind Lösungsansätze zu
entwickeln:
für den Bereich Ostengasse, Schwanenplatz
• Neugestaltung und Aufwertung des mittelalterlichen Straßenraumes
der Ostengasse und des Schwanenplatzes
• Freiraumgestaltung im Bereich des Ostentores unter
Berücksichtigung der herausragenden historischen
Bedeutung dieses mittelalterlichen Stadteinganges
• Verbesserung der städtebaulichen und funktionalen Einbindung des
Gebäudekomplexes Kolpinghaus und städtebauliche Aufwertung der
umgebenden Freiräume unter Beachtung der besonderen
stadthistorischen
Situation (Römermauer)
• Integration eines neuen attraktiven Haltepunktes für öffentliche
Verkehrsmittel mit Ausrichtung auf die
heutige Buslinienführung und Berücksichtigung der Option auf eine
Stadtbahn
• Leistungsfähige Anbindung, der für das Kultur- und Kongresszentrum
vorgesehenen Stellplätze an den öffentlichen Straßenraum
für den Bereich Donaulände, Sanierungsgebiet Ostengasse Nord
• Städtebauliche Neuordnung des Bereichs unter Berücksichtigung der
geplanten Nutzung „Kultur- und Kongresszentrum“, besonders zu
beachten ist die städtebauliche Qualität im Hinblick auf den
Standort innerhalb des Welterbeensembles
• Ausbau und gestalterische Aufwertung der Anlegestellen für die
Kreuzfahrtschiffe
(Personenschifffahrtslände) mit Integration der notwendigen
Infrastruktureinrichtungen (Versorgung mit Strom und Wasser,
Wertstoff- und Müllentsorgung, Infobüro mit Fahrgastempfang) und
Erschließung (Lkw, Busse) im Einbahnverkehr von der Gichtlgasse,
Richtung Nibelungenbrücke
• Neugestaltung der Freiflächen im Übergang vom Ländenbereich zur
Bebauung und Vernetzung mit der Gassenstruktur, Öffnung der
Wegebeziehung von der Villastraße zur Donau
• Nutzungsvorschläge für das ehemalige Kloster St. Klara
• Neuordnung der Parkierung bei Sicherung des Stellplatzangebots (43
Stellplätze im Bestand) für Bewohner
für den Bereich Unterer Wöhrd
• Städtebauliche Neuordnung
• Einbindung einer Quartiersgarage mit mindestens 200 Stellplätzen
• Berücksichtigung des besonderen Inselcharakters (Donauauen,
Baumbestand Biotope)
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III b Wettbewerbsaufgabe und Ziele für den Realisierungsteil
„Kultur- und Kongresszentrum mit Hotel“
1 Aufgabenstellung
Unter Berücksichtigung der stadtplanerischen Rahmenbedingungen und
Vorgaben (aus Ziffer III a) wird die Entwicklung eines
Gebäudekonzeptes für das Regensburger Kultur- und Kongresszentrum (RKK)
in funktionaler Verbindung mit einem Hotel der höheren Kategorie (4
Sterne bzw. 4 Sterne plus), einer Parkierungsanlage und einer Fläche
für einen Wochenmarkt erwartet.
Es ist geplant, das Kultur- und Kongresszentrum sowie das Hotel im
Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells zu realisieren. Das
Projekt soll von einem privaten Investor finanziert, gebaut und
betrieben werden, derim Anschluß des Architektenwettbewerbes in
einem Investorenauswahlverfahren ermittelt wird.
Der Umfang, der von ihm zu erbringenden Betriebsleistungen ist noch
nicht festgelegt.
Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, mit ihrer
Wettbewerbsarbeit die Voraussetzungen für die Nutzung der
Synergiepotentiale zwischen Kultur- und Kongresszentrum und Hotel zu
schaffen.
Im Hinblick auf unterschiedliche Betreiber der beiden Einrichtungen
ist eine bauliche Trennung/klare Schnittstelle bei der Planung
sicherzustellen.
Innerhalb der städtebaulichen Konzeption für den Bereich Donaumarkt
sind insbesondere für folgende Punkte Lösungsansätze zu entwickeln
(und im Erdgeschossgrundriss darzustellen):
• Baumassenverteilung des Kultur- und Kongresszentrums und des
Hotels
• Freiflächen und deren übergeordnete, funktionale Verflechtung mit
dem Bestand
• Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr
• Fläche für einen Wochenmarkt
• Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer im Umfeld des
Standortes
• Unterbringung der erforderlichen Stellplätze für das Kultur- und
Kongresszentrum
sowie für das Hotel und das Restaurant
• Zu- und Abfahrten zu den Parkierungsanlagen einschließlich der Art
des
Abfertigungssystems der Parkierungsanlage (erste grobe Spuraufteilung
sollte aus
dem Lageplan ersichtlich werden)
• Anlieferung für Catering, Backstage, Müllabfuhr etc., Zufahrt für
Reisebusse
• Zuordnung der Taxistellplätze, der VIP-Vorfahrt sowie notwendiger
Rettungszufahrten
2 Ziele Städtebau, Architektur
Im Einzelnen liegen der Wettbewerbsaufgabe folgende städtebaulichen
und architektonischen Zielvorstellungen zugrunde:
• Schaffung einer unverwechselbaren, städtebaulichen Identität und
Imagebildung, insbesondere als zentraler Begegnungsort für die
Regensburger Bürgerschaft
• Stadtreparatur durch Herausarbeiten der besonderen Eigenart des
Ortes
• Integration in das denkmalgeschützte Altstadtensemble (Welterbe)
• differenzierte Baumassenverteilung, Einbindung in die
Altstadtsilhouette
• funktionale und gestalterische Ausformung öffentlicher Freiräume
mit hoher Aufenthaltsqualität und Identifikationscharakter sowie
Anknüpfung an das vorhandene Netz von Straßen, Gassen und Plätzen.
• funktionale Einbindung des „Ostenstadels“ unter Berücksichtigung
der denkmalpflegerischen Kriterien
• Berücksichtigung vorhandener Sichtbeziehungen, Blickachsen aus und
in die Altstadt/vom Donauraum
• Gestaltung des Donauufers unter Beachtung der Vorgaben für den
Hochwasserschutz
• Maßstäblichkeit bei der Baumassengliederung, insbesondere im Bezug
auf die einzelnen Funktionselemente Kultur- und Kongresszentrum und
Hotel
• Umsetzung des vorgegebenen Funktionsschemas in ein qualitätsvolles
Raumgefüge mit Darstellung
innerer Funktionsbereiche und deren Verknüpfungen mit den umgebenden
Freiflächen
• Entwicklung einer eigenständigen, zeitgemäßen Architektur,
insbesondere durch eine differenzierte, aufeinander abgestimmte
Materialwahl im Dialog zur Altstadt
Seite 20(31)
3 Ziele Verkehr
3.1 Ziele des Verkehrsentwicklungsplans
Bei der Erschließung des Kultur- und Kongresszentrums übernimmt der
öffentliche Personennahverkehr nach den Zielen des 1997
beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans eine wichtige Funktion.
Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das heute vorhandene
Linienbussystem in seiner Ausgestaltung beibehalten wird.
Zentrale ÖV-Achse ist die D.-Martin-Luther-Straße und deren
Fortführung nach Süden und Norden, zentrale Umsteigestelle ist der
Bustreff Albertstraße im Bereich des nördlichen Bahnhofsvorfeldes.
Durch unmittelbare Haltestellen im Umfeld des Kultur- und
Kongresszentrums soll eine attraktive Anbindung an öffentliche
Verkehrsmittel entstehen.
Die Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf der Achse
Kepler-/Thundorferstraße und eine deutliche Reduzierung des
motorisierten Individualverkehrs auf der Eisernen Brücke, vor allem
zugunsten des ÖV, wurden mit dem Beschluss des
Verkehrsentwicklungsplans befürwortet. Diese Zielvorgaben sollen im
Hinblick auf die gewählte Erschließung eines Kultur- und
Kongresszentrums auf dem Donaumarkt durch geeignete
verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden.
3.2 Einbindung in das bestehende Verkehrsnetz
Der Straßenzug Eiserne Brücke/D.-Martin-Luther-Straße hat nach der
Realisierung des Kultur- und Kongresszentrums neben seinen
ursprünglichen Funktionen Altstadterschließung und ÖV-Achse auch die
Erschließung des Kultur- und Kongresszentrums zu gewährleisten.
Durch den Wegfall der heute
bestehenden Anbindung des Parkplatzes am Donaumarkt ist eine
grundsätzlich andere Positionierung der Erschließung im direkten
Umfeld des Kultur- und Kongresszentrums möglich. Die Ostengasse hat
in erster Linie die Funktion einer Sammelstraße für die Gebiete, die
beidseitig von ihr liegen. Daneben wird sie noch durch einen
gewissen gebietsfremden Kfz-Verkehr belastet.
3.3 Parkierung, Stellplätze, Zu- und Abfahrten
Es wird davon ausgegangen, dass bei Veranstaltungen im Großen Saal
mit 1.800 Besuchern ca. 70% der Besucher mit dem PKW anreisen, wobei
jedes Fahrzeug durchschnittlich mit zwei Personen besetzt ist. Es
wird demnach ein Parkraumangebot für Veranstaltungen für insgesamt
630 Besucherfahrzeuge als erforderlich angesehen.
Unabhängig vom Stellplatzbedarf für das Kultur- und Kongresszentrum
sind mind. 350 Stellplätze zwingend direkt am Standort zu erstellen.
Die Hauptzu- bzw. -abfahrt sollte auf die Nord-Süd-Achse der
D.-Martin-Luther-Straße/Eiserne Brücke ausgerichtet sein.
Grundsätzlich wird größter Wert auf die funktionsgerechtem
Ausgestaltung der Parkierungsanlage einschließlich eines
vorgesehenen Abfertigungssystems gelegt. Die weiteren erforderlichen
Stellplätze sind in fußläufiger Entfernung in bestehenden
Parkierungseinrichtungen, z.B. im Parkhaus am Dachauplatz,
vorhanden.
Darüber hinaus sind für die dem Kultur- und Kongresszentrum
zugeordneten Einrichtungen Hotel und Restaurant die Richtzahlen der
gültigen Stellplatzrichtlinien der Stadt Regensburg maßgebend:
Hotel mit 0,8 Stellplätze / 1,5 Zimmer, Restaurant mit 0,8
Stellplätze / 7 m² Gastraumfläche.
Wenn auf dem Donaumarkt eine öffentliche Parkgarage errichtet wird,
entsteht ein Defizit an Anwohnerstellplätzen aus Teilen der übrigen
Altstadt. Hierfür ist mit ca. 50 Stellplätzen Ersatz zu schaffen.
Aufgrund der räumlichen Nähe bietet sich dafür z.B. das Gelände
zwischen der Proske- und Maffeistraße an.
Hier, auf dem sog. Jacobigelände, nutzen bereits heute über 100
Bewohner aus Teilen der restlichen Altstadt die dauerhaften
Parkierungsmöglichkeiten für Besitzer von Parklizenzen. In der Summe
sollten daher hier ca. 200 Stellplätze für Bewohner vorgehalten
werden.
3.4 Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs
In jedem Fall ist für die Zufahrtssituation zu gewährleisten, dass
auch bei größeren Veranstaltungen (bis zu 1.800 Personen) der
Zielverkehr in rund einer halben Stunde abgewickelt werden kann. Die
vorhandenen Verkehrsbelastungen sind als Querschnittsbelastungen mit
der jeweiligen abendlichen Spitzenstunde in einer
Anlage beigefügt. Zur Erschließung von Großveranstaltungen kann
davon ausgegangen werden, dass hierbei die Zufahrt in der Zeit von
19.15 bis 19.45 Uhr erfolgt und in dieser Zeit die Verkehrsbelastung
aus dem übrigen Verkehr bereits nur mehr zwei Drittel der
Hauptverkehrszeit von 16.15 bis 16.45 Uhr beträgt.
3.5 Stadtbahn
Für die Zukunft ist die Option einer Stadtbahn die vom Stadtnorden
über den Unteren Wöhrd die zentrale Achse D.-Martin-Luther-Straße
erreicht, auch für den St.-Georgen-Platz zu sichern.
3.6 Sonstige Anforderungen
Für ein funktionsfähiges Kultur- und Kongresszentrum sind folgende
weitere Anlagen notwendig: Zu- und Abfahrt für Reisebusse, Taxi- und
VIP-Vorfahrt mit einer entsprechenden Anzahl von Warteplätzen sowie
Lieferzonen für Catering, Backstage, Abfallentsorgung etc. wobei
eine Kombination mit der Erschließung für Reisebusse möglich ist.
Daneben sind eine attraktive Zugangssituation für Fußgänger zu
schaffen und die Belange von Radfahrern (Erreichbarkeit,
Fahrradwege, Fahrradabstellanlage) zu berücksichtigen.
Eine Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste ist
selbstverständlich einzuplanen.
Seite 21(31)
4 Wirtschaftlichkeit
Der Planung zugrunde zu legen sind die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit.
Die Stadt Regensburg ist dem Klimaschutzabkommen der Bundesrepublik
Deutschland beigetreten.
Neben den Herstellungskosten sind insbesondere im Sinne des
Abkommens die Betriebskosten (Energieverbrauch und Co2-Ausstoß) und
die Lebenszykluskosten des Gebäudes von bedeutender Wichtigkeit.
Die Unterschreitung der Anforderungen der ENEV in der aktuellen
Fassung um 20% muß sichergestellt sein.
Die Belange der Wirtschaftlichkeit des Betriebes werden ausdrücklich
vom Preisgericht gewürdigt.
5 Raumprogramm
5.1 Kultur- und Kongresshalle
Das für die Planung zugrunde zu legende Raum- und Funktionsprogramm
kann Tabelle 5.1.1 entnommen werden. Eine Beschreibung der
Funktionen im Detail mit ergänzenden Anforderungen findet sich in
Tabelle 5.1.2.
5.2 Hotel mit Restaurant
Das für die Planung zugrunde zu legende Raum- und Funktionsprogramm
kann Tabelle 5.2 entnommen werden.
5.3 Wochenmarkt
Für den Wochenmarkt ist eine Marktfläche von ca. 2.800 m² auf
befestigtem Untergrund vorzusehen. Zu bedenken ist die notwendige
Infrastruktur wie Sanitäranlagen, Strom- und Wasserversorgung und
die Notwendigkeit der Anlieferung mit Lkws.
Für die Standortfindung sind Sichtbeziehungen zu den Verkehrsachsen
von Bedeutung.
Von den Marktbeschickern wird ein Standort im westlichen Bereich des
Donaumarktes favorisiert. |
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10 Weitere Bearbeitung
Beauftragung
Der Auslober wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und
Finanzierbarkeit der Wettbewerbsaufgabe, unter Würdigung der
Empfehlungen des Preisgerichtes, - nach Durchführung eines
Verhandlungsverfahrens nach VOF -, einen oder mehrere
Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Leistungen gemäß HOAI
§§ 15,16 und 17 in Stufen beauftragen, bis mindestens zur
abgeschlossenen Genehmigungsplanung (Leistungsphase 2-4).
In Abweichung von der Grundregel der Ziff. 7.1
Abs. 1 GRW kann keine Beauftragung über die Leistungsphase 4 hinaus
zugesichert werden.
Grund hierfür ist, dass die Realisierung des Kultur- und
Kongresszentrums im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells
beabsichtigt wird. Die Beteiligung eines privaten Investors macht es
erforderlich, diesen in die Ausführungsplanung und in die
zugehörigen Entscheidungen mit einzubinden.
Die weitere Beauftragung erfolgt daher möglicherweise vom Investor.
Zur Sicherung der Planungsqualität wird dem beauftragten
Preisträger/n in jedem Fall ein Qualitätsmanagement zugestanden um
sicherzustellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes
realisiert wird.
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Besonders zu beachten ist die dem o.a.
Text entnommene Passage.
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In Abweichung von der Grundregel der Ziff. 7.1 Abs. 1 GRW kann keine
Beauftragung über die Leistungsphase 4 hinaus zugesichert werden.
Grund hierfür ist, dass
die Realisierung des Kultur- und Kongresszentrums im Rahmen eines
Public-Private-Partnership-Modells beabsichtigt wird. Die
Beteiligung eines privaten Investors macht es erforderlich, diesen
in die Ausführungsplanung und in die zugehörigen Entscheidungen mit
einzubinden.
Die weitere Beauftragung erfolgt daher möglicherweise vom Investor.
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Diese Aussage
kann eigentlich den ganzen Wettbewerb und die Leistungen der
Teilnehmer am Wettbewerb in Frage stellen:
Wenn der Investor finally entscheidet, wie, was gemacht wird - wo
bleibt der Planer - doch wohl auf der Strecke.
Da kann der Auslober alles verkünden:
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Zur Sicherung der Planungsqualität wird dem beauftragten
Preisträger/n in jedem Fall ein Qualitätsmanagement zugestanden um
sicherzustellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes
realisiert wird.
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Für sich
selber sprechen die folgenden Aussagen im Text der Stadt Regensburg.
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12.4 Altlasten
Der Standort Donaumarkt dürfte durch vielfältige Substanzen
aufgefüllt sein. Im Bereich des Anwesens Hunnenplatz 5 befand sich
in den 70er Jahren eine Färberei und chemische Reinigung.
Altlastenuntersuchungen sowie nähere historische Erkundungen liegen
derzeit nicht vor.
13 Bodenverhältnisse und Sparten
Wegen der Auffüllungen liegt im Bereich des Donaumarktes ein
ungünstiger Baugrund vor. Der Untergrund besteht aus schlickigen
Auelehmböden. Mit Ausnahme des Kanal-Hauptsammlers (siehe Anlage)
sind keine durch den geplanten Bau des Kultur- und Kongresszentrums
tangierte Sparten vorhanden.
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Niemand weiß
also, was unter dem zu bebauenden Gelände zu finden ist.
Und wie sollen die Wettwerbsteilnehmer nun die Fundamentierung,
Kellergeschosse vorsehen?
Und was ist mit der 'großflächigen archäologischen Grabung', um die
Reste mittelalterlicher oder frühneuzeitlicher Bebauung freizulegen?
Herr Professor Dr. Egon Johannes Greipl wird da wohl ein Wörtchen
mitreden und unter Umständen anderer Meinung sein - als der
Oberbürgermeister Regensburgs .
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll
bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der
Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes
oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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