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'Neues vom Tage'
30.12.2007
 
   
 

Pressemitteilung, 30.Dezember 2007

CSB.regensburg.

 


CSB Regensburg        Bischof-Wittmann-Str. 3         93051 Regensburg        tel. 0941-780390

info@csb-regensburg.de

 

 

   
 

 

 

„Schmiergeld-Frau vergibt weiter Wohnungen“
 
Überführte Stadtbau-Mitarbeiterin weiter für alte Menschen und junge Familien zuständig –
CSB-Stadträte fordern Aufklärung des Skandals
 
Regensburg, 30.Dezember 2007. Der Bestechungsskandal bei der Regensburger Stadtbau GmbH lässt auch der CSB und Dr. Gero Kollmer keine Ruhe. „`Wohnraum gegen Schmiergeld`“, zitiert Kollmer eine Schlagzeile, „das muss sofort und restlos aufgeklärt werden“. Vor allem eines hält Gero Kollmer für einen Skandal:„Trotz Bestechung ist die geständige Dame weiter für die Wohnungsvergabe an alte Menschen und junge Familien zuständig“.
 
Der Vorsitzende der Wählervereinigung Christlich-Soziale Bürger (CSB) stellte dazu bereits vor Weihnachten detaillierte Fragen an Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Eine Mitarbeiterin der Stadtbau GmbH soll weiter an ihrem Arbeitsplatz sitzen, obwohl sie Bestechungsgelder für die Zuteilung von Wohnungen an Bedürftige angenommen hatte. CSB-Vorsitzender Dr. Gero Kollmer verweist auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die festgestellt hat, dass die Vorwürfe zutreffen.
 
Dr. Kollmer will von Hans Schaidinger wissen: „Ist es zutreffend, dass der Aufsichtsrat von dem Vorgang nicht in Kenntnis gesetzt wurde? Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass diese Angestellte trotz Bekanntsein der Bestechungsfälle … noch heute in der gleichen Position, nämlich mit der Zuständigkeit für die Vergabe von Wohnungen, weiterbeschäftigt wird?“ Die CSB will aber auch die Hintergründe aufklären: „Beruhte die Entscheidung, die Betreffende zu schützen, und sie auf ihrer Stelle zu belassen, auf wirtschaftlichen oder auf politischen Gründen und wenn, auf welchen?“, so die Anfrage.
__________________________________________________________

Weitere Informationen über:

Markus Kurz

Fax: +49 (0)9621 763 785

Mobil: +49 (0)172 812 4378

Markus.Kurz@mkpr.info

 
 

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Anhang zur E-Mail vom 30.12.2007


Dr. Gero Kollmer
Mitglied des Stadtrates

Bischof-Wittmann-Straße 3, 93051 Regensburg
Mobil: 0173/36 40 118
Telefon: 0941/780-390
Telefax: 0941/780-3929
gkollmer@blts-regensburg.de


Regensburg, 21.12.2007


An
Hauptamt
Amt Rat und Repräsetation
Der Stadt Regensburg
Altes Rathaus
Regensburg


Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

als Mitglied des Stadtrates stelle ich an Ihr Amt folgende

Anfrage:

Betr. Beteiligungen der Stadt Regensburg, Vorteilsannahme durch eine Bedienstete Städtischer Gesellschaften

In der Ausgabe des Wochenblattes vom 19. 12. 2007 wurde unter dem Titel: „Bestechung bei Stadtbau – Wohnraum gegen Schmiergeld“ darüber berichtet, dass eine Mitarbeiterin der Stadtbau GmbH in ihrer Funktion belassen wurde, obwohl sie Bestechungsgelder für die Zuteilung von Wohnungen angenommen hatte. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der betreffende Artikel bekannt ist.
In Ihrer Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter der Stadt Regensburg als der Alleingesellschafterin der Stadtbau GmbH Regensburg und als Vorsitzender des Aufsichtsrates dieser Gesellschaft richte ich als Mitglied des Stadtrates an Sie folgende Fragen:

1. Seit wann ist Ihnen bekannt, dass eine für die Vergabe von Wohnungen zuständige Angestellte der Stadtbau Bestechungsgelder für die Vergabe von Wohnungen in mindestens drei Fällen entgegengenommen hat?

2. Ist es zutreffend, dass der Aufsichtsrat von dem o.g.Vorgang nicht in Kenntnis gesetzt wurde ?

3. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass diese Angestellte trotz Bekanntsein der Bestechungsfälle
 überhaupt bei der Stadtbau weiterhin beschäftigt wird, also weder fristlos noch fristgerecht gekündigt wurde?
 noch heute in der gleichen Position, nämlich mit der Zuständigkeit für die Vergabe von Wohnungen, weiterbeschäftigt wird?
 Wie wurde sichergestellt, dass die betreffende Mitarbeiterin deren Verhalten nicht wiederholt ? Sehen Sie die Belange der Stadtbau GmbH, deren Mieter oder der Wohnungssuchenden nicht durch das Unterlassenn vorbeugender Massnahmen gefährdet ?
 ist in vergleichbaren Fällen ähnlich kulant verfahren worden ? Insbesondere mit Hinblick auf die sogenannte Müllmann - Affäre ? Falls dies nicht der Fall ist: welche sachlichen Umstände rechtfertigen hier eine besondere Ausnahme ?

4. Was haben Sie seit Kenntnis von dem eingangs genannten Bericht im Wochenblatt unternommen, um diese Weiterbeschäftigung zu unterbinden?
5. Was haben Sie seither unternommen, um zu bewirken, dass die betreffende Angestellte der Stadtbau die erhaltenen Schmiergelder an die fraglichen Wohnungsinhaber zurückzahlt?

6. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft, Martin Daut, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Ermittlungsverfahren gegen die Betreffende wahrheitswidrig dahingehend unterrichtet hat, dass sämtliche der auf Bestechungsgeld hin zugeteilten Wohnungen nicht öffentlich gefördert, sondern frei finanziert gewesen seien. Ist Ihnen bekannt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch aufgrund dieser falschen Mitteilung eingestellt hat ? Ist hier eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung gestellt worden ?

7. Haben Sie nachgeprüft, ob bei der Vergabe der auf Bestechung hin zugewiesenen Wohnungen wirklich die Vergaberichtlinien der Stadtbau (z. B. hinsichtlich bevorzugter Berücksichtigung von Älteren, Behinderten, jungen Familien, vor allem bei Vermietung von Erdgeschosswohnungen) eingehalten worden sind, wie dies die Staatsanwaltschaft auf Angaben von Herrn Daut hin zu Gunsten der bestochenen Angestellten der Stadtbau angenommen hat?

8. Ist im Rahmen der Entscheidung, die Betreffende in ihrer Funktion zu belassen, berücksichtigt worden, dass bedürftige Menschen länger auf deren Wohnungen warten mussten ?

9. Haben Sie wenigstens versucht nachprüfen zu lassen - etwa durch das städtische Rechnungsprüfungsamt - ob die betroffene Angestellte sich vor und nach den nachgewiesenen Bestechungsfällen in weiteren Fällen Vorteile hat gewähren lassen, und. mit welchem Ergebnis?

10. Wie werten Sie den Verdacht, dass Aufsichtsrat und Geschäftsführung des städtischen Wohnungsbauunternehmens, eine der Vorteilannahme geständige Angestellte in so bemerkenswerter Weise deckt, wie es hier der Fall war ?

11. Beruhte die Entscheidung, die Betreffende zu schützen, und sie auf ihrer Stelle zu belassen, auf wirtschaftlichen oder auf politischen Gründen und wenn, auf welchen ?

12. Wurde die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierung der Oberpfalz) mit dem vorliegenden Zusammenhang befasst ?

13. Inwiefern entspricht die Belassung der Mitarbeiterin auf deren Arbeitsplatz den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und Bewirtschaftung des Vermögens der Stadt Regensburg ? Ist durch dieses lässige Vorgehen gegen Vorschriften des Öffentlichen Rechts oder Unternehmensgrundsätze der Stadtbau GmbH verstoßen worden und wenn, gegen welche ?

Mir ist hierbei klar, dass die Kontrollrechte dem Stadtrat als Kollegialorgan zustehen. Ob sich Ihr Amt hierauf berufen wird oder von sich aus das Erfordernis der Aufklärung sieht, bleibt Ihnen überlassen. Ein entsprechender Beschlußantrag auf Untersuchung des Sachverhalts wird demnächst dem Stadtrat zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gero Kollmer
Mitglied des Stadtrats

Kopien dieses Briefes erhalten die Fraktionen des Stadtrates und die Rechtsaufsichtsbehörde.

 


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