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'Neues vom Tage'
30.12.2007 |
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Pressemitteilung, 30.Dezember
2007
CSB.regensburg.
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CSB Regensburg Bischof-Wittmann-Str.
3 93051 Regensburg tel.
0941-780390
info@csb-regensburg.de
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Weitere Informationen über:
Markus Kurz
Fax: +49 (0)9621 763 785
Mobil: +49 (0)172 812 4378
Markus.Kurz@mkpr.info
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Anhang zur
E-Mail vom
30.12.2007 |
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Dr. Gero Kollmer
Mitglied des Stadtrates
Bischof-Wittmann-Straße 3,
93051 Regensburg
Mobil: 0173/36 40 118
Telefon: 0941/780-390
Telefax: 0941/780-3929
gkollmer@blts-regensburg.de
Regensburg, 21.12.2007
An
Hauptamt
Amt Rat und Repräsetation
Der Stadt Regensburg
Altes Rathaus
Regensburg
Anfrage an den
Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister,
als Mitglied des Stadtrates
stelle ich an Ihr Amt
folgende
Anfrage:
Betr. Beteiligungen der
Stadt Regensburg,
Vorteilsannahme durch eine
Bedienstete Städtischer
Gesellschaften
In der Ausgabe des
Wochenblattes vom 19. 12.
2007 wurde unter dem Titel:
„Bestechung bei Stadtbau –
Wohnraum gegen Schmiergeld“
darüber berichtet, dass eine
Mitarbeiterin der Stadtbau
GmbH in ihrer Funktion
belassen wurde, obwohl sie
Bestechungsgelder für die
Zuteilung von Wohnungen
angenommen hatte. Ich gehe
davon aus, dass Ihnen der
betreffende Artikel bekannt
ist.
In Ihrer Eigenschaft als
gesetzlicher Vertreter der
Stadt Regensburg als der
Alleingesellschafterin der
Stadtbau GmbH Regensburg und
als Vorsitzender des
Aufsichtsrates dieser
Gesellschaft richte ich als
Mitglied des Stadtrates an
Sie folgende Fragen:
1. Seit wann ist Ihnen
bekannt, dass eine für die
Vergabe von Wohnungen
zuständige Angestellte der
Stadtbau Bestechungsgelder
für die Vergabe von
Wohnungen in mindestens drei
Fällen entgegengenommen hat?
2. Ist es zutreffend, dass
der Aufsichtsrat von dem
o.g.Vorgang nicht in
Kenntnis gesetzt wurde ?
3. Wie beurteilen Sie die
Tatsache, dass diese
Angestellte trotz
Bekanntsein der
Bestechungsfälle
überhaupt bei der Stadtbau
weiterhin beschäftigt wird,
also weder fristlos noch
fristgerecht gekündigt
wurde?
noch heute in der gleichen
Position, nämlich mit der
Zuständigkeit für die
Vergabe von Wohnungen,
weiterbeschäftigt wird?
Wie wurde sichergestellt,
dass die betreffende
Mitarbeiterin deren
Verhalten nicht wiederholt ?
Sehen Sie die Belange der
Stadtbau GmbH, deren Mieter
oder der Wohnungssuchenden
nicht durch das Unterlassenn
vorbeugender Massnahmen
gefährdet ?
ist in vergleichbaren
Fällen ähnlich kulant
verfahren worden ?
Insbesondere mit Hinblick
auf die sogenannte Müllmann
- Affäre ? Falls dies nicht
der Fall ist: welche
sachlichen Umstände
rechtfertigen hier eine
besondere Ausnahme ?
4. Was haben Sie seit
Kenntnis von dem eingangs
genannten Bericht im
Wochenblatt unternommen, um
diese Weiterbeschäftigung zu
unterbinden?
5. Was haben Sie seither
unternommen, um zu bewirken,
dass die betreffende
Angestellte der Stadtbau die
erhaltenen Schmiergelder an
die fraglichen
Wohnungsinhaber zurückzahlt?
6. Wie beurteilen Sie die
Tatsache, dass der
Geschäftsführer der
Gesellschaft, Martin Daut,
die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth im
Ermittlungsverfahren gegen
die Betreffende
wahrheitswidrig dahingehend
unterrichtet hat, dass
sämtliche der auf
Bestechungsgeld hin
zugeteilten Wohnungen nicht
öffentlich gefördert,
sondern frei finanziert
gewesen seien. Ist Ihnen
bekannt, dass die
Staatsanwaltschaft das
Verfahren auch aufgrund
dieser falschen Mitteilung
eingestellt hat ? Ist hier
eine Strafanzeige wegen
Strafvereitelung gestellt
worden ?
7. Haben Sie nachgeprüft, ob
bei der Vergabe der auf
Bestechung hin zugewiesenen
Wohnungen wirklich die
Vergaberichtlinien der
Stadtbau (z. B. hinsichtlich
bevorzugter Berücksichtigung
von Älteren, Behinderten,
jungen Familien, vor allem
bei Vermietung von
Erdgeschosswohnungen)
eingehalten worden sind, wie
dies die Staatsanwaltschaft
auf Angaben von Herrn Daut
hin zu Gunsten der
bestochenen Angestellten der
Stadtbau angenommen hat?
8. Ist im Rahmen der
Entscheidung, die
Betreffende in ihrer
Funktion zu belassen,
berücksichtigt worden, dass
bedürftige Menschen länger
auf deren Wohnungen warten
mussten ?
9. Haben Sie wenigstens
versucht nachprüfen zu
lassen - etwa durch das
städtische
Rechnungsprüfungsamt - ob
die betroffene Angestellte
sich vor und nach den
nachgewiesenen
Bestechungsfällen in
weiteren Fällen Vorteile hat
gewähren lassen, und. mit
welchem Ergebnis?
10. Wie werten Sie den
Verdacht, dass Aufsichtsrat
und Geschäftsführung des
städtischen
Wohnungsbauunternehmens,
eine der Vorteilannahme
geständige Angestellte in so
bemerkenswerter Weise deckt,
wie es hier der Fall war ?
11. Beruhte die
Entscheidung, die
Betreffende zu schützen, und
sie auf ihrer Stelle zu
belassen, auf
wirtschaftlichen oder auf
politischen Gründen und
wenn, auf welchen ?
12. Wurde die
Rechtsaufsichtsbehörde
(Regierung der Oberpfalz)
mit dem vorliegenden
Zusammenhang befasst ?
13. Inwiefern entspricht die
Belassung der Mitarbeiterin
auf deren Arbeitsplatz den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Verwaltung und
Bewirtschaftung des
Vermögens der Stadt
Regensburg ? Ist durch
dieses lässige Vorgehen
gegen Vorschriften des
Öffentlichen Rechts oder
Unternehmensgrundsätze der
Stadtbau GmbH verstoßen
worden und wenn, gegen
welche ?
Mir ist hierbei klar, dass
die Kontrollrechte dem
Stadtrat als Kollegialorgan
zustehen. Ob sich Ihr Amt
hierauf berufen wird oder
von sich aus das Erfordernis
der Aufklärung sieht, bleibt
Ihnen überlassen. Ein
entsprechender
Beschlußantrag auf
Untersuchung des
Sachverhalts wird demnächst
dem Stadtrat zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gero Kollmer
Mitglied des Stadtrats
Kopien dieses Briefes
erhalten die Fraktionen des
Stadtrates und die
Rechtsaufsichtsbehörde.
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Ich
verstehe diese Besprechungen und Kommentare
nicht als Kritik um der Kritik
willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes. Neben Sachaussagen enthält diese
private Homepage
auch Überspitztes und Satire. Für diese nehme
ich den Kunstvorbehalt nach
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herauszufordern. Dieter Hansing
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