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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Hindenburg

 

   ... am 02. August 1934 gestorben

Am 30. Januar 1933 hatte 'Paul Ludwig Hans Anton von Beneckendorff und von Hindenburg' - so der offizielle Taufname - den 'böhmischen Gefreiten' Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt und damit den Weg zur vollkommenen Machtausübung der Nazis geebnet.

Verordnungen wie die des 'Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes' vom 4. Februar 1933 - Versammlungs- und Pressefreiheit wurden eingeschränkt - und die Reichstagsbrandverordnung d.h. 'Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat' vom 28. Februar 1933 sollten die Vorgehensweise nach außen in 'legalisieren'.

Das am 23. März 1933 verabschiedete Ermächtigungsgesetz setzte die in der Weimarer Verfassung festgelegte Gesetzgebungskompetenz des Parlaments außer Kraft und trug dazu bei, dass durch Hindenburgs Verzicht auf seine Befugnisse, Hitler die totale Kontrolle über die politischen Verhältnisse in Deutschland erlangte.

Hindenburg - damals schon 86 Jahre alt - geriet immer mehr unter den Einfluss des neuen Reichskanzlers. Er verhalf mit seinen Zustimmungen den neuen Machthabern, den Boden für sie zu bereiten und Missliebige aus dem Weg zu räumen.
 

http://youtu.be/1_TMGkaBp54
 


Der Schlusspunkt von Hitlers Machtergreifung lag in der Zusammenfassung der Positionen auf ihn als Reichspräsident und Reichskanzler aufgrund einer Volksabstimmung am 1. August 1934 - einen Tag vor Hindenburgs Tod.

 


Die Beisetzung Hindenburgs fand im Tannenbergdenkmal statt.

1945 wurden sein Sarg und der seiner Frau wie auch die der preußischen Könige Friedrich II. und Friedrich Wilhelm I., in Anbetracht der näher rückenden russischen Front, in einem thüringischen Salzbergwerk zunächst eingelagert, die des Reichspräsidenten und seiner Frau in Marburg dann - nach dem Krieg - in der Kirche der Heiligen Elisabeth beigesetzt.

 

 

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Dieter Hansing