|
... am
02. Oktober 1927 geboren
"Das ist auch so eine Sache - es gibt gar keine
Hölle"
-
mit großen Unterhaltungswert brachte sie ihre Thesen zur Geltung. In Talk-Shows ging es drunter und drüber, wenn sie mit am Tisch saß -
lauthals verkündete sie:
"... dann soll er doch die Klappe halten."
Sie war auch der Meinung, dass die Auffassung, Maria habe
jungfräulich geboren, eine zeitabhängiges Vorstellungsmodell - und zwar
theologisch und biologisch - gewesen sei.
Die Kirche war verständlicherweise anderer Meinung und entzog ihr
die Lehrberechtigung.
Sie betätigte sich als Autorin und erzielte hohe Auflagen ihrer
Veröffentlichungen:
'Eunuchen für das Himmelreich –
Katholische Kirche und Sexualität' -
sowie
'Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche'
einem Thema, dem sich auch die Diözese Regensburg 2007 zu widmen
hatte.
[...] Die absolute Geheimhaltung von
Pädophiliefällen sei allen Bischöfen in den beiden
Geheimschreiben
Crimen sollicitationis 1962 und erneut in
De delictis gravioribus von 2001 unter Strafe der
Exkommunikation befohlen worden. Diese sagten nichts über Hilfe
für die Betroffenen.
Anlässlich von Vorwürfen gegen den Regensburger Bischof
Müller, nachdem ein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs
vorbestrafter Priester im Amt rückfällig geworden war, erklärte
Ranke-Heinemann in mehreren Interviews im September/Oktober
2007, das Schreiben Kardinal Ratzingers von 2001 bedeute auch
weiterhin großen Schaden für die betroffenen Kinder und
Jugendlichen in aller Welt, weshalb sie Papst
Benedikt XVI. bitte, es wegen seiner „totalen
Justizbehinderung für die staatlichen Gerichte zurückzunehmen“.
Der Trend zur
Geheimhaltung sexuellen Missbrauchs an Kindern, den Ratzinger
2001 auf die Spitze getrieben habe, sei für jeden sichtbar beim
Vergleich von
Can. 2368 §2 und Can. 904 CIC 1917 mit Can. 1387 CIC 1983:
Von einer Meldepflicht an den Bischof und das Hl. Officium (denuntiare
loci Ordinario, vel Sacrae Congregationi S. Officii) sei
keine Rede mehr. Schriftstücke staatlicher Behörden würden vom
Vatikan ungeöffnet zurückgeschickt, wie z. B. eines von
Staatsanwalt Rick Romley aus Phoenix (Arizona) an Kardinal
Angelo Sodano mit dem Vermerk „retour, rinvio, refuse“
(= Annahme verweigert) auf dem Umschlag.
Der Vorwurf einer
absoluten Geheimhaltung von Pädophiliefällen vor
nichtkirchlichen Instanzen, dem sich
Gotthold Hasenhüttl anschloss, ist umstritten.
Kirchenrechtler wie Alexander Pytlik[14]
machen geltend, von Geheimschreiben könne bei
Crimen sollicitationis von 1962 und bei
De delictis gravioribus sowie
Sacramentorum sanctitatis tutela von 2001, die
öffentlich zugänglich seien, keine Rede sein. Inhaltlich gehe es
darin um den Schutz des Beichtgeheimnisses und um Regeln für das
kirchenrechtliche Verfahren, die weder das staatliche
Strafverfahren oder das Recht des Opfers zur Strafanzeige und
auf Schadenersatz beeinträchtigten.
[...]
http://de.wikipedia.org/wiki/Uta_Ranke-Heinemann
|
 |
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
|
|