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... am 04. Juli 1911 geboren.
Auf der Gottbegnadetenliste erhielt er den Zusatz: 'Wegen des Mangels an
jüngeren Schauspielern in der Filmproduktion'.
Oft war er bei Abendgesellschaften im Haus Goebbels, der am 7. Januar
1941 meinte: 'Er hat Zukunft ... bleibt noch zu Abend.'
Nach einer Lehre zum Kaufmann widmete er sich dem Schauspiel,
absolvierte eine entsprechende Ausbildung und wurde zunächst in der
Provinz beschäftigt, dann aber ab 1939 an das Staatsschauspiel in Berlin
engagiert.
Ab 1937 war er in mehreren NS-Filmen tätig.
So in 'Unternehmen Michael' neben Heinrich George,
Mathias Wiemann und Willy Birgel.
Es folgte 1938 'Pour le Mérite' mit Carsta Löck
Gisela von Collande und Paul Hartmann.
1939 gleich zwei Filme:
'D III 88' mit Otto Wernicke und wieder Carsta Löck und 'Legion Condor'
mit Fritz Kampers, Josef Dahmen,
Willi Rose und wieder Rudolf Hartmann.
1940 kam 'Wunschkonzert' mit Ilse Werner, Carl Raddatz, Joachim
Brennecke, Heinz Goedecke, Ida Wüst und Hedwig Bleibtreu heraus - ein
Film der die Moral und den Durchhaltewillen festigen sollte..
Auch 1940 - 'Jud Süß' mit Werner Krauss und Ferdinand Marian sowie
Heinrich George als Karl Alexander, Herzog von Württemberg, Kristina
Söderbaum, Hilde von Stolz als Herzogin von Württemberg.
Hierfür wurde er gelobt in 'Das Reich' mit dem Hinweis: 'Brennt vor
Judenhass!'
1944 'Himmelhunde' mit Albert Florath und Erik Schumann.
1949 trat er als Entlastungszeuge für Veit Harlan in dessen
Entnazifizierungsprozess in Hamburg auf.
Harlan engagierte ihn dann wieder für dessen letzten Film 'Ich werde
dich auf Händen tragen'.
Es folgen noch 1954 'Rosen aus dem Süden', 1955 'Es geschah am 20. Juli'
mit Bernhard Wicki, Karl Ludwig Diehl, Carl Wery und Erik Frey
und 1983 'Der Beginn aller Schrecken ist die Liebe' mit Monica
Bleibtreu.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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