... ab 06. Februar 1936
Schon kurz nach der Machtergreifung am 30. Januar 1933
begannen die Schikanen gegen die jüdische Bevölkerung.
Die Maßnahmen wurden vom Propagandaministerium
gesteuert, wobei Goebbels in seinem Judenhass die
treibende Kraft war.
Sein Judenhass ließ er an den Mitgliedern der
Reichskulturkammer aus. Hier hatte er sie vorher alle
zusammengefasst, denn wer in seinem -Beruf auf
künstlerischem Sektor arbeiten wollte, musste Mitglied
der RKK sein.
Nun entließ er die ihm missliebigen Mitbürger. Das ging
so lange gut, bis Hjalmar Schacht bei Hitler am 22.
Januar 1936 mit Hinweis auf die deutschen
Außenhandelsbilanz und den deutschen Devisenhaushalt
sich Gehör verschaffte und Goebbels am 22. Januar 1936
'mit sofortiger Wirkung ... alle Maßnahmen zur Entjudung
... kulturwirtschaftlicher Berufsstände' einzustellen
seien.
Da half ihm die Ermordung des Landesgruppenleiters der
NSDAP am 4. Februar 1936 in Davos, Wilhelm Gustloff,
durch den jugoslawischen Medizinstudenten David
Frankfurter, Sohn eines Rabbiners, die Stimmung gegen
die Juden wieder anzuheizen.
Das Nazi-Regime war bei aller Empörung über den Mord
aber bemüht, den Volkszorn zu beschwichtigen, um nicht
den Beginn der olympischen Winterspiele in Garmisch am
6. Februar 1936 zu belasten.
Allerdings äußerte sich Hitler anlässlich der Beerdigung
von Gustloff am 12. Februar 1936 in Schwerin in einer
radikalen und scharfen Rede und machte die hasserfüllte
Macht des jüdischen Feindes für den Tod von Wilhelm
Gustloff und das Unglück, das die deutsche Nation im
November 1918 und in den Jahren darauf getroffen habe,
verantwortlich.
Dies veranlasste Goebbels sogleich zu radikalen
Maßnahmen gegen die jüdischen Mitglieder der RKK.
Danach seien alle Mitglieder zu entfernen, die mehr als
25 % jüdischen Blutes aufwiesen. Das entsprach den
Vorgaben für das Berufsbeamten- und Schriftleitergesetz
aus dem Jahr 1933, wonach ein Nichtarier in der
Großelterngeneration - ein so genannter Vierteljude -
unter den Arierparagraphen fiel.
Als jüdisch versippt galten alle Personen, die mit Voll-
oder Dreivierteljuden verheiratet waren. Halbjuden waren
damit zunächst nicht mehr auszuschließen.
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