Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Ferdinand Frantz


   ...
am 08. Februar 1906 geboren

Anlässlich Hitlers fünfzigstem Geburtstag erhielt er 1939 von ihm den Titel 'Kammersänger' verliehen.

Als Autodidakt fing er mit seiner Sängerkarriere 1903 mit Bass-Partien in Halle an der Saale an, wurde 1932 nach Chemnitz engagiert und 1937 nach Hamburg.

In der Zoppoter Waldoper - Reichswichtige Festspielstätte bei Danzig - dem Bayreuth des Nordens, war Ferdinand Frantz neben Maria Reining, Margarethe Arndt Ober, Nanny Larsen-Todsen und anderen Größen der damaligen Zeit zu hören.

In München sang er neben seiner Frau Helena Braun Partien, die über seine natürliche Stimmlage hinausgingen - vom Sarastro und Osmin zum Telramund und Sachs wie auch Holländer.

Die Folgen waren recht bald zu vernehmen, da die für diese Bariton-Partien notwendige, für einen Bass aber ungewohnt, hohe Lage Schwierigkeiten bereitete.
Dies auch unter dem Aspekt einer nicht sachverständigen Selbstausbildung.

1957 nahm er - neben Elisabeth Grümmer als Eva, Gerhard Unger als David - den Sachs in 'Meistersinger' unter Rudolf Kempe auf.
Rudolf Schock sang die Partie des Stolzing - er hatte sie ja durch die Schallplattenaufnahme drauf, um sich im Jahr 1959 in Bayreuth dann aber damit zu quälen.

Von Ferdinand Frantz sind eine Reihe von Aufnahmen erhältlich, die die Stärken seiner kraftvollen Mittellage zeigen. Die späten Produktionen offenbaren die Beschäftigung mit fachfremden Partien über einen längeren Zeitraum.

Top Album:

http://itunes.apple.com/us/artist/ferdinand-frantz/id80147241


 

to top

 

Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes
und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing