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04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

Robert Schumann


... am 08. Juni 1810 geboren

Er war einer der Vertreter der deutschen Romantik.
Lieder, Kammermusik, Sinfonien komponierte er.

Der WDR entnahm seiner 'Rheinischen Symphonie' die Erkennungsmelodie für die Hörfunk-Sendung 'Zwischen Rhein und Weser'.

Aber er wollte auch auf die Bühne, versuchte sich an der Oper - es gelang nicht. Seine 'Genoveva' wurde 1850 in Leipzig uraufgeführt, gefiel aber nicht.
Inzwischen waren schon Wagners 'Rienzi' seit 1840, der 'Holländer' seit 1843 und der 'Tannhäuser' seit 1845 dem Publikum bekannt.

Zu beider Bekanntenkreis gehörten u.a. auch die Brüder Eduard und Emil Devrient, Gottfried Semper, Julius Schnorr von Carolsfeld, Franz Liszt.

Zum Kritiker Eduard Hanslick soll Robert Schumann 1846 gesagt haben:
'Für mich ist Wagner unmöglich; er ist gewiss ein geistreicher Mensch, aber er redet in einem fort.
Man kann doch nicht immer reden.'


Tags drauf Wagner zu Hanslick:
'Wir stehen äußerlich gut miteinander; aber mit Schumann kann man nicht verkehren; er ist ein unmöglicher Mensch, er redet gar nichts.'

Die Dichtung zum 'Lohengrin' las Wagner Mitte November 1845 im Engelclub in Dresden vor. Schumann, der auch anwesend war, sah keinen Inhalt für musikalische Nummern und berichtete Mendelssohn, das Ganze habe textlich gefallen, aber man könne nicht sicher sein, wie das als Oper zu komponieren sei.

Richard Wagner gelang - trotz Schumanns Bedenken -
eine seiner populärsten romantischen Opern.

Diese wurde vom Theater Regensburg inszenatorisch 'besonders glänzend in den Sand gesetzt'.

Bemerkungen_zu_'Lohengrin'
_-_Oberpf._Metropol-Theater_Regensburg_1._und_30.11.2010

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing