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Thema des Tages
Edikt von 1812
... vom 11. März
Um die durch den 30-jährigen Krieg und Krankheiten entvölkerten Gebiete
Brandenburgs mit Menschen zu beleben, zogen im 17. Jahrhundert - mit Billigung von Friedrich
Wilhelm - aus Holland Oranier, aus Frankreich Hugenotten ins Land.
Schon 1671 erlaubte der Große Kurfürst auch den Zuzug von reichen Juden
mit ihren Familien aus Wien, die dort ausgewiesen wurden. Ihr Aufenthalt
war aber an finanzielle Abgaben gebunden.
Friedrich I. (1657-1713) - der erste König in Preußen - Sohn und
Nachfolger des Großen Kurfürsten verlangte von den ansässigen Juden ein
Schutzgeld von 20 000 Talern, später wurde der Betrag auf 16 000 Taler
reduziert.
Ca. 50 Jahre später,
1768, König Friedrich II. brauchte auch Geld, wurde der Schutzbetrag wieder auf 25.000 erhöht.
Wenn auch über die Zeit gesehen die fiskalische Rechnung der jeweiligen
Landesregierung aufging, waren die Menschen im Land weniger begeistert
vom Zuzug der Juden - auch aus Polen kamen sie leicht über die Weichsel und
die Oder.
Sie nutzten ihre Agilität und geistige Potenz, um
Geschäfte zu machen.
Sie zogen von Ort zu Ort, hielten eigenständig Märkte ab und nahmen
dadurch den Ur-Einwohnern - in deren Bequemlichkeit - die Verdienste aus
z.B. Kauf, Transport und Verkauf von Waren. Da der König nicht
einschritt, schlossen die Zünfte die Juden vom Beitritt aus.
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Moses Mendelssohn setzte sich sowohl für die Gleichberechtigung der
Juden, als auch für eine Öffnung der jüdischen Gemeinschaft ein. Das
„Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden im preußischen
Staate“ vom 11. März 1812, erlassen von König Friedrich Wilhelm III.,
machte die inzwischen 70.000 in Preußen lebenden Juden nun zu
gleichberechtigten preußischen Staatsbürgern.
Sie erhielten volle
Bewegungsfreiheit und konnten sich allerorts niederlassen, die seit
einem Jahr eingeführte Gewerbefreiheit galt auch für sie, akademische
Ämter waren ebenso erlaubt wie kommunale Ämter.
Erreicht wurde die
angestrebte Gleichstellung damit noch nicht, denn in den Staatsdienst
bei Verwaltung und Justiz sowie in Offiziersstellen konnten Juden nur
einrücken, wenn sie zum Christentum konvertierten. Die 'assimilierten'
Juden bekannten sich in Preußen vorrangig zum Protestantismus, schlossen
sich also der 'Staatsreligion' an.
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