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Thema des Tages
16. März 2016
Theater Regensburg:
Waltraud Parisot wird neuer Kaufmännischer Vorstand
Pressemitteilung Theater Regensburg
Mittwoch,
16. März 2016 15:51
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Der Verwaltungsrat des Theaters Regensburg hat
Waltraud Parisot zum neuen Kaufmännischen
Vorstand bestellt.
Waltraud Parisot wird ihre Tätigkeit
voraussichtlich am 1. Juli 2016 aufnehmen und
damit die Nachfolge von Henrik Huyskens
antreten.
Die 1969 in Wien geborene Parisot ist seit über
30 Jahren in der Musik- und Theaterszene
zuhause. Als studierte Violinistin mit einem
Magister der Musikwissenschaft war sie zunächst
als professionelle Geigerin aktiv.
Nach ihrem Masterabschluss in Kunst- und
Kulturmanagement wechselte sie in den
administrativen Bereich der Theaterwelt. Sie war
unter anderem Disponentin und persönliche
Referentin des Generalmusikdirektors am
Landestheater Niederbayern - Stadttheater
Passau, Leiterin des Künstlerischen
Betriebsbüros an der Oper Köln und Künstlerische
Betriebsdirektorin mit Schwerpunkt Musiktheater
am Theater Magdeburg.
Nach einem weiteren Studium der
Betriebswirtschaft ist Parisot seit 2014
Verwaltungsdirektorin am Theater Junge
Generation in Dresden, einem der größten Kinder-
und Jugendtheater in Deutschland.
Der Verwaltungsratsvorsitzende des Theaters
Regensburg, Oberbürgermeister Joachim Wolbergs,
freut sich auf die kommende Zusammenarbeit: „Mit
Frau Parisot gewinnen wir für unser Theater
sowohl aus künstlerischer als auch aus
kaufmännischer Sicht eine sehr erfahrene und
versierte Persönlichkeit.
Ich bin davon überzeugt, dass Frau Parisot
gemeinsam mit unserem Intendanten die
Erfolgsgeschichte des Theaters Regensburg
weiterschreiben wird.“
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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