|
... am 17. Dezember 1833
Im Januar 1833 reist Richard Wagner von Leipzig ab,
'[...] um für einige Zeit meinen damals in Würzburg beim Theater
angestellten ältesten Bruder Albert zu besuchen.[...]'
Er kommt auch nach Bamberg und lernt dort die
'[...] Geschichte von Caspar Hauser, der damals noch großes Aufsehen
machte und welchen, wenn meine Erinnerung mich nicht täuscht, man mir
persönlich zeigte, mit großem Interesse kennen. [...]'
(ML Seite 81)
Martin Gregor-Dellin geht davon aus, dass RW Kaspar Hauser nicht kennen
gelernt haben kann, da dieser zu dieser Zeit Schreiber in Anspach war.
(Martin Gregor Dellin: Richard Wagner, Sein Leben, Sein Werk, Sein
Jahrhundert, München, 1980, S. 96)
Ob RW sich irrte oder er tatsächlich direkten Kontakt hatte, lässt sich
zwar nicht nachweisen, RW müsste aber doch bei diesem Besuch in Bamberg
mit der Geschichte der Luise Freiin Geyer von Geyersberg, die später als
Gräfin Hochberg geadelt und in zweiter Ehe mit Markgraf Karl von Baden
verheiratet war, vertraut geworden sein.
Diese ließ – den Forschungen nach – den am 29. September 1812 geborenen
Erbprinzen von Baden verschwinden, um ihren eigenen Sohn Leopold auf den
Thron von Baden zu verhelfen.
1832 veröffentlicht der Jurist Paul Johannes Anselm von Feuerbach,
Neubegründer der deutschen Strafrechtswissenschaft und Hauptverfasser
des bayerischen Strafgesetzbuches in Anspach seine Schrift über
'Kaspar Hauser – Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des
Menschen'.
Feuerbach, bayerischer Staatsrat und Präsident des Appellationsgerichts
für den Rezatkreis Aspach, hat 1828 den ersten Kontakt zu dem Findling
Kaspar Hauser, bemüht sich um Aufklärung des Falles und stellt die These
auf
'[...] Kaspar Hauser ist das eheliche Kind fürstlicher Eltern, welches
hinweggeschafft worden ist, um Anderen, denen er im Wege stand, die
Succesion zu eröffnen. [...]'
und weiter
'[...] das Kind, in dessen Person der nächste Erbe, oder der ganze
Mannstamm seiner Familie erlöschen sollte, wurde heimlich beiseite
geschafft, um nie wieder zu erscheinen. [...]'
(Anselm Ritter von
Feuerbach:
Kaspar Hauser, Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des
Menschen, Anspach, 1832)
|
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
|
|