|
... am 17. November 1796 gestorben
Russland hatte Schaden genommen unter ihrer
Herrschaft.
Schulden waren aufgehäuft, die Verwaltung zentralisiert und die
zugesicherte Religionsfreiheit machte vor den Juden Halt. Immerhin hatte
sie sich der Aufklärung nicht verschlossen.
Dass die Möglichkeit eines Denkens unter dem Aspekt der Vernunft - ohne
gedankenloses Glauben - auch bei ihr Einzug gehalten hatte, zeigt sich
an ihrer Korrespondenz mit den Denkern ihrer Zeit mit Voltaire,
Montesquieu und Cesare Beccaria über Fragen der Gewaltenteilung und
einer Reformierung des Strafrechts.
 |
Wie Zar Peter III., den Katharina als seine Ehefrau am 17. Juli
1762 durch ihren Geliebten Grigori Grigorjewitsch Orlow
beseitigen ließ, um sich selber auf den Thron zu setzen, war ihr
am 1. Oktober 1754 geborener - mit Peter III. gemeinsam
offizieller, inoffizieller Vater war wohl der Höfling Graf
Saltykow - - Sohn Paul ein Bewunderer preußischer Bräuche
und Regeln und vor allem von Friedrich II. - zu dieser Zeit
König von Preußen, der die Ehe von Peter mit Katharina gefördert
hatte.
Paul,
damals noch Großfürst, besuchte 1783 mit seiner Frau Maria den
Schwiegervater, Bruder des Herzogs Karl Eugen von Württemberg,
in Stuttgart.
Während Aufenthaltes fanden ausufernde Feierlichkeiten statt,
die Schiller für seine Flucht nach Mannheim nutzte.
 |
Paul erklärte sich am 17. November 1796, dem Tag des Todes
seiner Mutter als 42-Jähriger zum Kaiser von Russland.
Am 5. April 1797 erließ er, wohl aus Widerwillen gegen seine
Mutter, die ihn zeitlebens gedemütigt hatte, ein Dekret, das nur
männliche Nachkommen zur Thronfolge zuließ.
Entscheidungen seiner Mutter machte er aus Hass gegen sie
rückgängig.
Er ließ die durch den Geheimen Staatsrat Verurteilten aus den
Gefängnissen, setzte die aus politischen Gründen Festgehaltenen
frei und schaffte die Wehrpflicht ab.
Er schränkte die Macht der Grundbesitzer über die Leibeigenen
ein und begrenzte deren Pflichtarbeit für die Landbesitzer auf
drei Tage je Woche.
 |
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
|
|