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Thema des Tages
Krönung in Königsberg
... am
18.
Januar 1701
8.000 Soldaten stellte er Kaiser Leopold I. zur Verfügung, die der im
Krieg um die spanische Thronfolge dringend benötigte, dafür gab der
seine Zustimmung, den Status des Kurfürsten von Preußen zu erhöhen.
Die europäischen Staaten folgen mit der Anerkennung - der Vatikan
verweigert sie.
Friedrich zog damit gleich mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König
von Polen und mit dem Kurfürsten von Hannover, der Anwärter auf den
englischen Thron war.
Friedrich III. von Preußen - dritter Sohn des Großen Kurfürsten -
körperlich durch Unfall im Kindesalter eingeschränkt und vom Volk
deswegen als der 'schiefe Fritz' bezeichnet, liebte den Pomp und machte
sich mit seiner Gattin Sophie Charlotte Herzogin von
Braunschweig-Lüneburg Mitte Dezember 1700 mit einem großen Tross von Wagen, Pferden,
Bediensteten auf den Weg von Berlin nach Königsberg, seiner Geburtsstadt.
Die Krone setzte er sich selber auf, extra für die Zeremonie ernannte
Bischöfe segneten den neuen Herrscher, der sich nun Friedrich I. in
Preußen nannte.
Das 'von Preußen' war erst 1772 - also unter Friedrich II. - möglich,
als Polen die von ihm verwaltete Provinz Westpreußen aus seiner
Vorherrschaft aufgeben musste.
Er herrschte über ein Gebiet, das von Kleve im Westen bis Memel im Osten
reichte und einen Flickenteppich von Landstückchen umfasste.

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Auf den Tag genau einhundertsiebzig Jahre später, am 18. Januar
1871, proklamierten die deutschen Fürsten im Spiegelsaal von
Versailles den preußischen König Wilhelm I. zum Kaiser.
Der von Bismarck angestrebte Nationalstaat Deutschland wurde
damit zur Wirklichkeit.
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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