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... am 20. Mai 1882 aufgeführt
Diese Vorstellung durch eine norwegische Wandertruppe war nicht
genehmigt.
Erst 1883 wurde das Stück offiziell in Oslo, damals noch Helsingborg,
gegeben und führte zu einem Skandal, den man sich heute kaum mehr
vorstellen kann.
Bis 1894 war eine Aufführung wegen der strengen Zensur in Deutschland
offiziell nicht möglich,
Dann, endlich auf der Bühne, löste es heftige Diskussionen aus. Fontane
meinte, man könne, ließe man diese Figuren nicht auf die Szene, die
gesamte Dichtung über Menschen weglassen.
Paul Heyse bezeichnete das Werk abwertend als 'Spitalpoesie', das bis
ins kleinste Detail die Lebenssituation darzustellen hatte und damit dem
Naturalismus die Wege ebnete.
Allein das Thema war anstößig.
Eine Familie hatte jahrelang hinter verschlossenen Gardinen gelebt, ohne
aufzufallen.
Der Hausherr führte in den Kulissen einer funktionierenden Ehe ein
ausschweifendes Leben, das sich in alkoholischen und dann sexuellen
Exzessen nur im Geheimen äußerte, weil von der Ehefrau vertuscht, um den
Schein zu wahren.
Diese Vorgänge durften in keinem Fall an die Öffentlichkeit geraten,
'was würden sonst die Leute sagen'.
1886 spielte Meiningen zum ersten Mal in Deutschland Ibsens
'Gespenster', der Dichter war anwesend.
1906 dann inszenierte Max Reinhardt 'Gespenster' am Deutschen Theater in
Berlin in der Bühneneinrichtung von Edvard Munch.
Zur Überwindung des Naturalismus stilisierte das Düsseldorfer
Schauspielhaus die Handlung streng, mit Erfolg.
Diese Inszenierung blieb für 21 Spielzeiten - von 1905 bis 1925 - auf
dem Spielplan.
Louise Dumont spielte Frau Alving und Gustav Lindemann den Sohn Oswald.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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