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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Bernhard Hahnefeld

   
  ... am 21. August 1898  in Leipzig  geboren

Er war mit seinem Verlag vor und nach 1945 der Herausgeber musikwissenschaftlicher Werke wie

- Robert Schumann in seinen Schriften und Briefen
  (Klassiker der Tonkunst in ihren Schriften und
  Briefen)
  von
  Dr. Wolfgang Boetticher (Herausgeber),
  Dr. Herbert Gerigk (Herausgeber)
  Bernhard Hahnefeld Verlag, 1942


- Geschichte der Klaviermusik
  Georg Schünemann
  Verlag: Bernhard Hahnefeld, Münchberg, 1953


- Einführung in die Musikwissenschaft,
  Karl Gustav Fellerer,
  Bernhard Hahnefeld Verlag, Passau, 1953


Herausragend aus den Beständen des Verlags war das 'Lexikon der Juden in der Musik' mit 'Veröffentlichungen des Instituts der NSDAP zur Erforschung der Judenfrage', das bis 1943, jeweils durch neue Erkenntnisse aktualisiert, vier Auflagen erreichte.

Sinn dieses Werkes war es, zur 'Ausmerzung alles Fremdländischen' und zur Reinigung des Kulturlebens von allen jüdischen Elementen, beizutragen.

Im Juni 1940 erhielt er von der Hauptstelle Musik im Amt Rosenberg die UK-Stellung wegen der Notwendigkeit der laufenden Bearbeitung des 'Musikjudenlexikons' mit der Unterschrift von Herbert Geringk bescheinigt, der als 'Leiter der Hauptstelle Musik beim Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP' und für ihn als Autor tätig war.

Außerdem sei die Weiterführung der Reihe 'Klassiker der Tonkunst in ihren Schriften und Briefen' im Hinblick auf die kulturpolitische Schulungsarbeit der NSDAP zwingend notwendig, die auf Weisung des Führers nicht verzögert werden dürfe.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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