Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 



Thema des Tages

'Wehrwolf'


 
   ... 24. März 1945

Als eines der letzten Aufgebote muss - der 'Wehrwolf' - organisiert werden.

Hiermit will der Reichspropagandaminister in den feindbesetzten Gebieten Partisanengruppen organisieren, dafür einen Sender freistellen und auch eine Zeitung herausgeben. Alles soll ganz offen betrieben werden, der Feind soll wissen, was gerade geschieht.

Besonders belastend wirken sich die Auflösungserscheinungen in den Westgebieten aus - die Städte fallen dem Feind durch Kampf in die Hände oder werden von den eigenen Landsleuten übergeben.

Jeder deutsche Verräter auf der westlichen Feindseite muss zur Strecke gebracht werden wie es den besonders gedrillten Berliner Parteigenossen im Falle des Aachener Bürgermeisters gelungen war. Nun sollten der Polizeipräsident von Köln und der Bürgermeister von Rheydt an die Reihe kommen.

 

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Goebbels verspricht Hitler, die Partisanentätigkeit im Westen in kürzester Zeit in die Höhe bringen werde.
Hier solle das 'Freikorps Adolf Hitler' eingreifen, um die Löcher im Westen wieder notdürftig zu flicken.

Hitler selber ist von den angekündigten Partisanenaktion sehr befriedigt. Er selber will - sobald sich hierdurch eine Veränderung der militärischen Lage ergibt - wieder eine Rede über den Rundfunk an das Deutsche Volk halten.

Goebbels ist der Meinung, es müsse - wenn schon keine Rede mit viel militärisch positivem Gehalt - wenigsten eine Parole aus dem Mund des Führers das Volk erreichen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer
von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte
auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt
nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing