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... am 26. Juni 1936 vorgestellt
Der Helikopter-Typ hatte keinen Heckrotor, der
für die Stabilität des Fluggerätes sorgte, sondern je einen Rotor, der
an Traggestellen parallel montiert war.
Die gegenläufigen Rotoren verhinderten - wie der Heckrotor - das
seitliche Ausbrechen des Luftfahrzeugs.
Ziel war, ein Transportgerät für große Lasten zu schaffen, das im Krieg
Verwendung finden konnte.
Zunächst wurden die Versuche mit dem Gerät fortgeführt - Probeflüge an
denen auch Hanna Reitsch beteiligt war, zeigten die guten
Einsatzmöglichkeiten. Es stellte sich aber heraus, dass ein Fluggerät
gebaut werden müsse, das für eine zweite Person ausgelegt war, die als
Einweisungsberechtigter neben dem Einzuweisenden tätig werden konnte.
Der Flug der Hanna Reitsch von Bremen nach Berlin-Tempelhof zeigte die
Problematik des Tragschrauberfliegens, sie hatte die Schwierigkeiten
unterschätzt und es hätte zu einer Bruchlandung führen können. Also
mussten die Piloten erst vertraut
gemacht werden, selbst wenn Ernst Udet auf schnelle Serienproduktion pochte.

1937 wurde der Tragschrauber von Hanna Reitsch in der Deutschlandhalle
in Berlin geflogen - das Publikum konnte sich wegen des aufgewirbelten
Staubes für das Fluggerät nicht begeistern.
Es wurden zwar bis in die 1940-er Jahre weiterhin Versuche durchgeführt,
zu einer Serienproduktion kam es aber nicht.
Die Amerikaner übernahmen das Prinzip, entwickelten es weiter.
Es führte zu verschiedenen Derivaten wie der
MV-22 Osprey
- einem
Fluggerät, bei dem die Rotoren gekippt werden können, um so als
Senkrechtstarter und als Horizontalfluggerät eingesetzt werden zu
können.

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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